Ich habe für eine Internetseite ein Zirkuszelt fotografiert und den Eigentümer des Zeltes um Verwendung gebeten. Er war soweit damit einverstanden unter der Voraussetzung ein (c) copyright auf das Bild zu setzen.
Muss ich das machen? Gilt das unter das Urheberrecht (weil ich ja das Bild gemacht hab, also ist es meins)?
Da Du der Urheber des Fotos bist, werden keine gesetzlichen Regelungen zur Nennung des Zirkus wirksam. Eventuell unterliegt der, der die Genehmigung erteilt hat mit der Bedingung die er gestellt hat einem Irrtum. Objektiv wäre seine Bedingung (Nennung) aber sicherlich als vertragliche Vereinbarung anzusehen. Diese Vereinbarung muß eingehalten werden, wenn das Foto nach dem Gesetz nur mit Zustimmung verwendet werden darf, man sich also auf den Vertrag berufen muß.
Das alles gilt unter der Voraussetzung, daß mit dem Foto kein urheberrechtlich geschütztes Werk abgebildet wird.
Wenn ich das Copyright angeben muss, gibt es da einen "Trick", dass ich das Copyright vielleicht irgendwo auf der Seite erwähne (also z.B. "Titelbild: Zirkus XY") und nicht direkt in das Bild selber integriere?
Wenn es sich um eine rein vertraglich vereinbarte Nennung handelt, müßte die konkrete Art der Nennung vereinbart sein, damit sie auf eine konkrete Art erfolgen muß, ansonsten ist Spielraum. Greift das Urheberrecht, und ist nichts anderes vereinbart, dann ist der Urheber auf eine üblicher Art und Weise zu benennen, das heißt, möglichst nah am Werk, in der Regel direkt am Bild. Im Falle eines Titelbildes (dem was ich mir darunter vorstelle), wäre es vermutlich zulässig, den Urheber nicht direkt am Bild anzugeben, sondern z.B. in der Fußzeile.