Tobias.: Fernabsatzgesetz bzw. Widerufsrecht

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Hallo,

ich weiß, dass das hier kein Rechtsforum ist, aber vielleicht kennt sich ja doch der ein- oder andere damit aus. Muß ich als Verkäufer zingend in die Widerufsbelehrung reinschreiben, dass sie sich auf Endverbraucher bezieht?

Oder anders, wenn ich schreibe

"Widerrufsbelehrung-Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen."

gilt diese dann auch für Geschäftskunden?

Grüße, Tobias