fastix®: GNU-Lizenz für closed source Projekt

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Moin!

Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizensieren, ...
Ja Moment... Das Gesamtwerk wird im Kundenauftrag erstellt. Der Kunde weiß, dass der Open Source Teil drin ist und bekommt ohnehin alle Sources. Damit bin ich doch schon aus dem Schneider, oder :-)

Im Falle eines _Dienstvertrages_ musst Du Dir ohnehin keine Gedanken machen, weil Dein Kunde, also Dein Arbeitgeber, Dich beauftragt hat, dies, das oder jenes zu tun. Du, die Firma - nach außen seid ihr lediglich _eine_ juristische Person, welche das Skript - unter der GPL - benutzt. Jedenfalls so lange es nicht an weitere Firmen verlauft wird.

In Falle eines _Werkvertrages_ lieferst Du das Skript - oder einen Hinweis auf dessen Quelle - und Deine Software aus. Selbst wenn Du im Kundenauftrag installierst und konfigurierst bist Du auf der sicheren Seite, weil Dein Vertrag insoweit wieder ein Dienstvertrag ist. Einen reinen Dienstvertrag oder reinen Werkvertrag wirst Du in der IT-Branche kaum finden (Es sei denn, Du machst ausschließlich Seminare).

Das einzige, was Du halt nicht machen darfst ist, einen Installer zu schreiben und das Skript und Deine Software mit diesem als ein Paket (Gesamtwerk) dem Kunde zu übergeben, damit der dieses installiert. Wenn Deine Software startet und lediglich das Fehlen des Skriptes anmeckert, dann ist es immer noch eigenständige Software...

Näheres kann man bestenfalls ausführen wenn man alle Umstände kennt und das ist hier nicht der Fall. Außerdem dürfen wir auf Grund eines einst gegen Juden gerichteten Nazigesetzes, welches sich auf Grund der Lobbyarbeit der Anwaltsbranche bester Gültigkeit und Weiterverschärfung erfreut, keine Rechtsauskunft geben.

Von der Rechtstheorie zur Rechtspraxis:

Du, Dein Kunde, ihr macht da was zusammen. Wo ist der, der sich klagend an einen Richter wenden kann - und wie soll der davon überhaupt erfahren - so lange das Programm nicht öffentlich angepriesen und verkauft wird?

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix