Jean-Max: Freelancer - Schüler - Kindergeld - etc.

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Bounjoun bupil,

Gewerbe anmelden?

Ja. Zunächst als Nebengewerbe. Läßt sich später immer wieder umändern.

Auf Honorarbasis - dafür jedesmal dann ein Vertrag?

Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Umsatzsteuergesetz: Preise sind nur Netto, Du weist keine Mehrwertsteuer aus. Oder hast Du vor, schon im ersten Jahr mehr als 50000 zu »machen«?

Was muss auf die Lohnsteuerkarte?

Nix.

Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe habe ich ja mit Steuern keine Scherereien?

Frag einen Steuerberater. Einnahmen musst Du auf jeden Fall versteuern. Was dann nach Abzug der Kosten und Werbungskosten als »zu versteuernden Einkommen« tatsächlich übrigbleibt, wirst Du dann sehen.

Was muss ich zwecks deineem Kindergeld beantragen?

Zwecks »meinem« Kindergeld? Nix verstehen, sorry.

Muss ich mich selbst versichern - bin zurzeit bei meinen Eltern mitversichert?

Wenn Du das Gewerbe als Nebengewerbe betreibst, dürfte das entfallen. Wenn aber die Einnahmen so wachsen, dass man das kaum noch als Nebengewerbe bezeichen kann, solltest Du Dich um eine eigene Krankenversicherungsmöglichkeit kümmern.

Ordnung in mein Informations-Durcheinander zu bekommen.

Wikipedia und Google helfen (oft mehr als Bleicher - har har @bleicher)
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Adiou.

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Ich bin eigentlich ganz anders, aber ich komme so selten dazu. - Ödön von Horwáth