Freelancer - Schüler - Kindergeld - etc.
bupil
- sonstiges
Guten Abend Selfer,
Guten Abend alle beruflichen HTMLer,
ich bin zur Zeit einer der letzten Zivildienstleistenden - bin schön nach der 13. Klasse einkassiert worden.
In der 11. und 12. Klasse habe ich jeweils auf Honorarbasis zwei kleine (ca. 3 Wochen neben der Schule) Web-Aushilfsjobs erledigt.
Nun überlege ich mir dies nun während meiner Zivi-Zeit, in der Zeit vor dem Studium und später vielleicht auch während dem Studium als kleine Nebenverdienstmöglichkeit wieder aufzugreifen.
Nun bin ich nach Wikipedia-Studium über Freelancer, Selbständigkeit, Einzelgewerbe, Kindergeld, Steuer, Versicherung ziemlich durcheinander.
Wie kann man so als Nebentätigkeit am einfachsten auftrags-/projektweise Arbeiten?
Gewerbe anmelden?
Auf Honorarbasis - dafür jedesmal dann ein Vertrag?
Was muss auf die Lohnsteuerkarte?
Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe habe ich ja mit Steuern keine Scherereien?
Was muss ich zwecks deineem Kindergeld beantragen?
Muss ich mich selbst versichern - bin zurzeit bei meinen Eltern mitversichert?
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mich wieder auf die richtige Fährte bringen könntet und mir helfen könnt, etwas Ordnung in mein Informations-Durcheinander zu bekommen.
Viele Grüße und besten Dank im Vorraus
bupil
Grüße,
vor all dem, nenn uns lieber dein wunschstudiengang - je nach wirst du einfach nur keine zeit haben :)
was rest angeht - afaik gibt es dafür beratungsstellen beim arbeitsamt und studentenwerk.
MFG
bleicher
Hallo,
vor all dem, nenn uns lieber dein wunschstudiengang - je nach wirst du einfach nur keine zeit haben :)
Wirtschaftsmathematik.
was rest angeht - afaik gibt es dafür beratungsstellen beim arbeitsamt und studentenwerk.
Kostenlos, wie wo, nie was von gehört..
Grüße
Grüße,
Hallo,
vor all dem, nenn uns lieber dein wunschstudiengang - je nach wirst du einfach nur keine zeit haben :)
Wirtschaftsmathematik.
gute nachricht .- du wirst sehr viel zeit haben (so um 4 freie tage die woche ab dem 2en semester je nach dem wie scheiße dozenten sein werden), schelchte - je besser die uni um so mehr blut wirst du wärend den prüfungen schwitzen ;)
was rest angeht - afaik gibt es dafür beratungsstellen beim arbeitsamt und studentenwerk.
Kostenlos, wie wo, nie was von gehört..
fragen kost nix - ruf da einfach mal an^^ ich glaueb mich an flyer zum thema zu errinern
MFG
bleicher
Bounjoun bupil,
Gewerbe anmelden?
Ja. Zunächst als Nebengewerbe. Läßt sich später immer wieder umändern.
Auf Honorarbasis - dafür jedesmal dann ein Vertrag?
Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Umsatzsteuergesetz: Preise sind nur Netto, Du weist keine Mehrwertsteuer aus. Oder hast Du vor, schon im ersten Jahr mehr als 50000 zu »machen«?
Was muss auf die Lohnsteuerkarte?
Nix.
Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe habe ich ja mit Steuern keine Scherereien?
Frag einen Steuerberater. Einnahmen musst Du auf jeden Fall versteuern. Was dann nach Abzug der Kosten und Werbungskosten als »zu versteuernden Einkommen« tatsächlich übrigbleibt, wirst Du dann sehen.
Was muss ich zwecks deineem Kindergeld beantragen?
Zwecks »meinem« Kindergeld? Nix verstehen, sorry.
Muss ich mich selbst versichern - bin zurzeit bei meinen Eltern mitversichert?
Wenn Du das Gewerbe als Nebengewerbe betreibst, dürfte das entfallen. Wenn aber die Einnahmen so wachsen, dass man das kaum noch als Nebengewerbe bezeichen kann, solltest Du Dich um eine eigene Krankenversicherungsmöglichkeit kümmern.
Ordnung in mein Informations-Durcheinander zu bekommen.
Wikipedia und Google helfen (oft mehr als Bleicher - har har @bleicher)
.
Adiou.
Hi!
Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Umsatzsteuergesetz: Preise sind nur Netto, Du weist keine Mehrwertsteuer aus. Oder hast Du vor, schon im ersten Jahr mehr als 50000 zu »machen«?
Die Kleinunternehmerreglung zu beantragen ist kein Muss bei geringen Umsätzen. Zudem liegt die Umsatzgrenze im ersten Jahr bei 17.000 Euro und erst im zweiten Jahr sind es 50.000. Es bringt nur in bestimmten Fällen Vorteile gegenüber der Konkurrenz (z.B. bei Kunden, die keine USt abziehen können). Es kann sich im Gegenteil sogar positiv auf das Ergebnis auswirken, auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten. Beispielrechnungen dazu gibt es auf Seiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen (Suchstichwörter: freelancer, elancer).
Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe habe ich ja mit Steuern keine Scherereien?
Frag einen Steuerberater. Einnahmen musst Du auf jeden Fall versteuern. Was dann nach Abzug der Kosten und Werbungskosten als »zu versteuernden Einkommen« tatsächlich übrigbleibt, wirst Du dann sehen.
Genau, unter dem Steuerfreibetrag zu bleiben heißt nicht, dass man es nicht mit dem Finanzamt zu tun hat. Der Papierkram bleibt, man zahlt nur keine Steuern.
Lo!
Bounjoun dedlfix,
Die Kleinunternehmerreglung zu beantragen ist kein Muss bei geringen Umsätzen.
Genau. Der Gang zu einem Berater ist auf jeden Fall empfehlenswert.
Zudem liegt die Umsatzgrenze im ersten Jahr bei 17.000 Euro und erst im zweiten Jahr sind es 50.000.
Deswegen hatte ich den Artikel verlinkt.
Genau, unter dem Steuerfreibetrag zu bleiben heißt nicht, dass man es nicht mit dem Finanzamt zu tun hat. Der Papierkram bleibt, man zahlt nur keine Steuern.
Diese Leute sind zwar nervig, aber die (zumindest meine) Erfahrung zeigt, dass man mit ihnen reden kann. Was in deren Möglichkeit liegt, einem zu helfen, machen die in der Regel auch.
Derzeit schiebe ich einen Verlustvortrag vor mich hin, so dürfte ich nächstes Jahr auch keine (Einkommen-)Steuern zahlen ;)
Adiou.