Ich denke, dass dies ohne mein Einverständnis nicht erlaubt ist, aber aufgrund welcher Gesetze und Regelungen kann ich dagegen angehen?
Das solltest Du den Anwalt Deines geringsten Misstrauens fragen - u.a. deshalb, weil Rechtsberatung in diesem Forum nicht zulässig ist.
Alles was ein Jura-Professor einem Stundenten an Wissen vermitteln könnte ist keine Rechtsberatung.
IMHO (und unter Berücksichtigung von IANAL) gilt aber: Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden, sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig".
Das gilt fürs Urheberrecht, welches aber beim Urheber, sprich dem Architekten liegt. Wenn Michael das nicht gerade selbst ist, wovon ich nicht ausgehe, ist das also irrelevant.
Was die Darstellung von z.B. auf öffentlich einsehbaren Privatgrundstücken geparkten Fahrzeugen und deren Kennzeichen angeht, kann Dir höchstwahrscheinlich auch nur ein Anwalt verbindlich Auskunft erteilen.
Wenn das Kennzeichen zu erkennen ist, dann ist neben dem Persönlichkeitsrecht auch das Datenschutzgesetz betroffen. Ein Kennzeichen ist aber leicht unkenntlich zu machen.