Michael: Ungenehmigte Fotos

Hallo,

wir haben ein Haus gebaut (mit der Firma die mit "Bauen unter einem guten Stern" wirbt).

Nun hat dieses Unternehmen Fotos von unserem fertigen Haus und Garten, inkl. davor geparktem Auto auf seiner Hompage und gleichzeitig in einer Zeitschrift veröffentlicht.

Ich denke, dass dies ohne mein Einverständnis nicht erlaubt ist, aber aufgrund welcher Gesetze und Regelungen kann ich dagegen angehen?

Michael

  1. Mahlzeit Michael,

    Ich denke, dass dies ohne mein Einverständnis nicht erlaubt ist, aber aufgrund welcher Gesetze und Regelungen kann ich dagegen angehen?

    Das solltest Du den Anwalt Deines geringsten Misstrauens fragen - u.a. deshalb, weil Rechtsberatung in diesem Forum nicht zulässig ist.

    IMHO (und unter Berücksichtigung von IANAL) gilt aber: Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden, sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig". Was die Darstellung von z.B. auf öffentlich einsehbaren Privatgrundstücken geparkten Fahrzeugen und deren Kennzeichen angeht, kann Dir höchstwahrscheinlich auch nur ein Anwalt verbindlich Auskunft erteilen.

    MfG,
    EKKi

    --
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    1. Hallo,

      IMHO (und unter Berücksichtigung von IANAL) gilt aber: Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden, sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig".

      Die Fotos wurden von Privatgelände gemacht (das Nachbargrundstück ist nicht eingezäunt und gehört einer Wohnungsgenossenschaft).

      kann Dir höchstwahrscheinlich auch nur ein Anwalt verbindlich Auskunft erteilen.

      Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und der Bauträger als großes Unternehmen mit Sicherheit sehr gute Anwälte hat, wollte ich erst mal die Rechtslage ausloten bevor ich mir Kosten aufhalse, auf denen ich dann später vlt. sitzen bleibe. Ich weiss nur leider ob und welche Gesetze hier in Frage kommen.

      Danke schon mal
      Michael

      1. Mahlzeit Michael,

        Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und der Bauträger als großes Unternehmen mit Sicherheit sehr gute Anwälte hat, wollte ich erst mal die Rechtslage ausloten bevor ich mir Kosten aufhalse, auf denen ich dann später vlt. sitzen bleibe.

        Das ist verständlich ... warum aber bist Du der Meinung, bei diesem Ansinnen in einem Forum, das sich mit HTML und damit verwandten Themen der Web-Gestaltung/-Programmierung/-Design usw. beschäftigt, richtig zu sein?

        Abgesehen davon sollte eine einfache Rechtsauskunft - auch bei einem Anwalt - nicht wirklich teuer sein. Zur Not gibt's ja auch noch Beratungsstellen, Kammern, Verbraucherzentralen o.ä. ...

        MfG,
        EKKi

        --
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        1. Hello,

          Das ist verständlich ... warum aber bist Du der Meinung, bei diesem Ansinnen in einem Forum, das sich mit HTML und damit verwandten Themen der Web-Gestaltung/-Programmierung/-Design usw. beschäftigt, richtig zu sein?

          Mensch Ekki, sei doch froh, dass solche Fragen auch hier gestellt und diskutiert werden. Das erweitert den Horizont doch eher, als dass man davon verblödet. Und es HAT einen engen Bezug zu Internet und verwandten Publikationsformen - JA!

          Wir können von der Diskussion nur profitieren.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
           ☻_
          /▌
          / \ Nur selber lernen macht schlau
          http://bergpost.annerschbarrich.de
          1. Mahlzeit Tom,

            Und es HAT einen engen Bezug zu Internet und verwandten Publikationsformen - JA!

            ... und wurde schon mindestens gefühlte drölfmillionenmal hier oder woanders gefragt. Es gibt Suchfunktionen.

            Wir können von der Diskussion nur profitieren.

            Welche Diskussion? Die Rechtslage ist entweder eindeutig (dann braucht man nicht zu diskutieren) und kann von einem qualifizierten Rechtsbeistand (der das - im Gegensatz zu "uns" - auch darf!) erläutert werden ... oder aber sie ist unklar: und auch dann ist nur ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner, der dann im Rahmen der Rechtspflege versuchen kann, für seinen Mandanten eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen.

            MfG,
            EKKi

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            1. Hello,

              Wir können von der Diskussion nur profitieren.

              Welche Diskussion? Die Rechtslage ist entweder eindeutig (dann braucht man nicht zu diskutieren) und kann von einem qualifizierten Rechtsbeistand (der das - im Gegensatz zu "uns" - auch darf!)
              [...]

              Wann war eine Rechtslage jemals eindutig in diesem unseren Lande?

              Und dass wir hier nicht darüber diskutieren dürfen, ist zum Glück abgeschafft. Diskutieren dürfen wir wieder über Rechtsangelegenheiten. Also mach Dir nicht ins Hemd. :-)

              Und wegen der Drölfmillionen Mal würde ich mich auch nicht anstellen. Es war ja nicht die Zwei-Frames-Frage *gg*

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

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              1. Hi,

                Wann war eine Rechtslage jemals eindutig in diesem unseren Lande?

                Darf ich jemanden _ermorden_? (ermorden != umbringen/...)
                Antwort: Nein!

                --> Rechtslage klar :P

                Und dass wir hier nicht darüber diskutieren dürfen, ist zum Glück abgeschafft. Diskutieren dürfen wir wieder über Rechtsangelegenheiten. Also mach Dir nicht ins Hemd. :-)

                Ich denke ich weiß, was du damit meinst - aber belege deine Aussage doch mal bitte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du dich da ein bisschen irrst - oder unsere Beziehungen hier untereinander als besonders (zu) eng einordnest ;)

                Aber vielleicht irre ich mich ja auch - denn hier ist es wie so oft wohl doch eine unklare rechtliche Situation.

                Aber ansonsten muss ich dir zustimmen. Die Frage ist vom Thema nicht viel zu weit weg und es tut dem Forum sicher auch gut, wenn mal OT diskutiert wird - solange der Fragensteller sich im klaren ist wen er da Fragt, auf wen er da hört, ...

                Gruß
                Alex

                1. Hello,

                  Wann war eine Rechtslage jemals eindutig in diesem unseren Lande?

                  Darf ich jemanden _ermorden_? (ermorden != umbringen/...)
                  Antwort: Nein!

                  --> Rechtslage klar :P

                  Und dass wir hier nicht darüber diskutieren dürfen, ist zum Glück abgeschafft. Diskutieren dürfen wir wieder über Rechtsangelegenheiten. Also mach Dir nicht ins Hemd. :-)

                  Ich denke ich weiß, was du damit meinst - aber belege deine Aussage doch mal bitte.

                  Du bist ein Stänkerer. Das darf ich öffentlich behautpen, denn du willst etwas belegt haben, das zum Glück seit April 1945 vorbei ist... Oder bist Du etwa Neonazi und willst den Fachismus wieder zurückhaben? Hoffentlich nicht!

                  Und für alles Weitere siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

                  Und wenn Du keinen Arsch in der Hose hast, dann musst Du jetzt heulen und dich darüber beschweren beim großen Forumswächter, dass ich Dich Stänkerer genannt habe.

                  Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                  Tom vom Berg

                  --
                   ☻_
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                  http://bergpost.annerschbarrich.de
                  1. Hallo,

                    vornweg möchte ich mal sagen, dass ich sowas von dir nicht erwartet hätte - aber vielleicht habe ich ja auch irgendwo versteckte Ironie übersehen.

                    Du bist ein Stänkerer. Das darf ich öffentlich behautpen, denn du willst etwas belegt haben, das zum Glück seit April 1945 vorbei ist... Oder bist Du etwa Neonazi und willst den Fachismus wieder zurückhaben? Hoffentlich nicht!

                    »»
                    Ganz bestimmt bin ich weder Neonazi noch Nazi!

                    Und für alles Weitere siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

                    Ich habe mir den Text durchgelesen - auch wenn es nicht unbedingt etwas neues für mich war. Das einzige was ich zu 1945 finden konnte war folgender Absatz:
                    "Die Ausführungsbestimmungen, die den Juden die rechtsberatenden Tätigkeiten verwehrten, wurden 1945 aufgehoben; darüber hinaus blieb das Gesetz jedoch in Kraft. 1958 wurde das Gesetz unter der abgeänderten Überschrift „Rechtsberatungsgesetz“ in die Sammlung des Bundesrechts aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mehrfach das Rechtsberatungsgesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar,[7] ebenso wenig verstieß das Rechtsberatungsgesetz gegen EU-Recht[8] oder die Europäische Menschenrechtskonvention." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz)

                    Ich hatte nicht in Erinnerung, dass wir oben über Juden und deren Befähigung zur Rechtsberatung diskutiert haben. (Hätten wir dies, wäre ich logischerweise der Meinung, dass auch Juden Rechtsberatung geben dürfen - solange sie die Voraussetzungen erfüllen.)

                    Wieso verweist du überhaupt auf einen Artikel zu einem nicht mehr existierenden Gesetz? Hast du seit 2008 geschlafen oder wolltest du, dass ich selber auf das Rechtsdienstleistungsgesetz weiterklicke? (Ganz egal was zutrifft, ich kannte das Rechtsdienstleistungsgesetz schon vorher und habe es auch mehr als ein mal durchgelesen, falls dich das beruhigt.)

                    Nur so am Rande:
                    Mir hat das Rechtsberatungsgesetz nicht gefallen und mir gefällt auch das Rechtsdienstleistungsgesetz - obwohl es sich sehr gebessert hat - noch nicht ganz. Der BRAK gefällt das Rechtsdienstleistungsgesetz ja nicht, weil zu viel von den Anwälten weg geht. Ich bin der Meinung, dass es durchaus nicht verkehrt wäre, wenn noch mehr auf andere Berufsgruppen verlagert werden kann.

                    Ziel ist immer, dass sich der Ratgebende auskennen soll. Ein Jurist darf nach dem 2. Staatsexamen und der Zulassung jeden in jeder Rechtsfrage beraten - dass er dazu nur begrenzt fähig ist dürfte einleuchtend sein.

                    Und wenn Du keinen Arsch in der Hose hast, dann musst Du jetzt heulen und dich darüber beschweren beim großen Forumswächter, dass ich Dich Stänkerer genannt habe.

                    Ich habe einen Arsch in der Hose - und damit scheiße ich auf deinen Stänkerer und das Nazi-Gesülze! Prost!

                    Gruß
                    Alex

                2. Hallo,

                  Und dass wir hier nicht darüber diskutieren dürfen, ist zum Glück abgeschafft. Diskutieren dürfen wir wieder über Rechtsangelegenheiten. Also mach Dir nicht ins Hemd. :-)
                  Ich denke ich weiß, was du damit meinst - aber belege deine Aussage doch mal bitte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du dich da ein bisschen irrst - oder unsere Beziehungen hier untereinander als besonders (zu) eng einordnest ;)

                  nein, das glaube ich nicht. Tom meint aber anscheinend wie ich, dass Diskutieren und Beraten zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.
                  Diskutieren ist zunächst ein ergebnisoffener Austausch von themenrelevanten Fakten und Standpunkten sowie das Verknüpfen der Fakten, um daraus logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Beraten heißt darüber hinaus, die möglichen Aktionen für einen Einzelnen zu beleuchten und deren Für und Wider abzuwägen.

                  So long,
                   Martin

                  --
                  Gültig sind Frauen ab 16, wohlgeformt ab 160 Pfund.
                    (Gunnar Bittersmann)
                  Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            2. So eindeutig eine Rechtslage auch sein mag, bleibt immer noch das Juristen-Paradigma: früher gab man zwei Juristen ein Seil und sie zogen instinktiv in unterschiedliche Richtungen. Heute braucht man dazu nur noch einen Juristen.

              Gruß, LX

              --
              RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
      2. Hi,

        IMHO (und unter Berücksichtigung von IANAL) gilt aber: Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden, sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig".
        Die Fotos wurden von Privatgelände gemacht (das Nachbargrundstück ist nicht eingezäunt und gehört einer Wohnungsgenossenschaft).

        Wikipedia: Panoramafreiheit, Kriterium „an öffentlichen [Aufnahmeorten]“:
        „Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.“

        kann Dir höchstwahrscheinlich auch nur ein Anwalt verbindlich Auskunft erteilen.
        Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und der Bauträger als großes Unternehmen mit Sicherheit sehr gute Anwälte hat, wollte ich erst mal die Rechtslage ausloten

        Dann lass dir von einem Anwalt eine Erstberatung erteilen.

        MfG ChrisB

        --
        RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?
        1. Grüße,

          Wikipedia: Panoramafreiheit, Kriterium „an öffentlichen [Aufnahmeorten“]:
          „Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.“

          warum genau wurde also GoogleSTreetView angeschissen?
          MFG
          bleicher

          --
          __________________________-

          FirefoxMyth
          1. Hallo,

            Wikipedia: Panoramafreiheit, Kriterium „an öffentlichen [Aufnahmeorten“]:
            „Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.“
            warum genau wurde also GoogleSTreetView angeschissen?

            weil die teilweise mit bis zu 4m hohen Stativen über Hecken und Zäune fotografieren, und damit Perspektiven und Einblicke gewinnen, die dem Normalsterblichen eben nicht zugänglich sind.

            Ciao,
             Martin

            --
            Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
            Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.
            Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            1. Grüße,

              weil die teilweise mit bis zu 4m hohen Stativen über Hecken und Zäune fotografieren, und damit Perspektiven und Einblicke gewinnen, die dem Normalsterblichen eben nicht zugänglich sind.

              aaaber normalsterblichen mit leitern! und Robert Wadlow >_<
              MFG
              bleicher

              --
              __________________________-

              FirefoxMyth
              1. Bounjoun bleicher,

                aaaber normalsterblichen mit leitern!

                Da gibt es nur zwei Sorten: Spanner und Bauarbeiter. Ob von den zweitgenannten einige zu den erstgenannte gehören?

                Adiou.

                --
                Ich bin eigentlich ganz anders, aber ich komme so selten dazu. - Ödön von Horwáth
                1. Hello,

                  aaaber normalsterblichen mit leitern!

                  Da gibt es nur zwei Sorten: Spanner und Bauarbeiter. Ob von den zweitgenannten einige zu den erstgenannte gehören?

                  und die Laternenmastanstreicher und die Wahlplakatanlaternenmastaufhänger und die Stelzenläufer und ...

                  Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                  Tom vom Berg

                  --
                   ☻_
                  /▌
                  / \ Nur selber lernen macht schlau
                  http://bergpost.annerschbarrich.de
                2. Hallo,

                  aaaber normalsterblichen mit leitern!
                  Da gibt es nur zwei Sorten: Spanner und Bauarbeiter. Ob von den zweitgenannten einige zu den erstgenannte gehören?

                  natürlich - jedenfalls, wenn sie die Stahlseile für frei hängende Straßenlampen spannen ...

                  *scnr*
                   Martin

                  --
                  Wie kann es sein, dass ich von 100 Gramm Schokolade zwei Kilo zunehme?
                  Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
          2. warum genau wurde also GoogleSTreetView angeschissen?

            Weil es nicht um das Fotografieren an sich geht, sondern darum, dass google die Aufnahmen nutzt um a. Geld damit zu verdienen und b. ist zumindest google in der Lage diese Aufnahmen massiv elektronisch zu verknüpfen (was sie auch von fast allen anderen die sowas auch tun unterscheiden), z.T. sogar mit persönlichen Daten. Daher muss man - falls jemand nicht mit dem Gedanken spielt sowieso irgendwann mal Big  Brother Container Kanditat zu werden - massiv von einem googlemail Account abraten. Einen kleinen Hinweis, was google von dir so weiß findest du im Dashboard

            Struppi.

            1. Grüße,

              Weil es nicht um das Fotografieren an sich geht, sondern darum, dass google die Aufnahmen nutzt um a. Geld damit zu verdienen und b. ist zumindest google in der Lage diese Aufnahmen massiv elektronisch zu verknüpfen (was sie auch von fast allen anderen die sowas auch tun unterscheiden), z.T. sogar mit persönlichen Daten. Daher muss man - falls jemand nicht mit dem Gedanken spielt sowieso irgendwann mal Big  Brother Container Kanditat zu werden - massiv von einem googlemail Account abraten. Einen kleinen Hinweis, was google von dir so weiß findest du im Dashboard

              wenn das bauunternhemn fotos seines hauses zu werbezwecken nutzt dann ist es
              1)geldverdienen
              2)mit privaten daten verknüpft, da das unternehmen wohl auch den register der bauten führt
              3)jeder mensch kann häuser fotografieren und diese fotos mit ort und kommentar verknüpft veröffnetlichen (ist jetzt schon der fall bei googlemaps - nur "flüssige übergänge" gehen noch nicht)- das ist einer privatperson möglich, was der oberen argumentation nach auch für google ok wäre
              MFG
              bleicher

              --
              __________________________-

              FirefoxMyth
              1. wenn das bauunternhemn fotos seines hauses zu werbezwecken nutzt dann ist es
                1)geldverdienen

                Genau deshalb, würde ich das prüfen lassen. Aber ein segr grosser Unterschied hier ist, das die Firma das Gebäude auch gebaut hat und somit mit ihrer eigenen Leistung wirbt.

                2)mit privaten daten verknüpft, da das unternehmen wohl auch den register der bauten führt

                Ich sprach nicht von privaten Daten, sondern vom massiven Verknüpfen, das können sowohl private Daten, als auch Suchbegriffe, Kalendereinträge, Blogeinträge usw. usf. sein.

                3)jeder mensch kann häuser fotografieren und diese fotos mit ort und kommentar verknüpft veröffnetlichen (ist jetzt schon der fall bei googlemaps - nur "flüssige übergänge" gehen noch nicht)- das ist einer privatperson möglich, was der oberen argumentation nach auch für google ok wäre

                Ich seh da keinen Unterschied zwischen Privat oder nicht, es ist eine Sache die rechtlich geregelt werden muss. Ob sie in deinem Sinn (jeder darf machen was er will) oder nach meinem Verständnis (ich will ein Mitpracherecht bei der Verwendung meiner Daten haben) geregelt werden sollte, dass muss die Politik entscheiden.

                Ich sehe es aber nicht so naiv wie du, dass alles was die Konzerne machen gut ist und jeder der dagegen ist, ein Idiot.

                Struppi.

                1. Grüße,

                  Ich sehe es aber nicht so naiv wie du, dass alles was die Konzerne machen gut ist und jeder der dagegen ist, ein Idiot.

                  jetzt leg mir keine Wörter in den Mund, da ist schon meine Zunge drin. ich habe das vorgehen von Google nicht bewertet, ich habe lediglich gefragt, wenn für dich Hinterfragen gleich mit Meinungsäußerung ist, so erlaube mir, dir auch mein Mitleid zur Abschaffung der Autodafé auszudrücken ;)
                  MFG
                  bleicher

                  --
                  __________________________-

                  FirefoxMyth
              2. 3)jeder mensch kann häuser fotografieren und diese fotos mit ort und kommentar verknüpft veröffnetlichen (ist jetzt schon der fall bei googlemaps - nur "flüssige übergänge" gehen noch nicht)

                Was nicht heißt, daß es es unbedingt darf.

          3. ...Panoramafreiheit ....

            warum genau wurde also GoogleSTreetView angeschissen?

            In erster Linie, weil die Bilder dort noch mit anderen Informationen verknüpft sind. Wie Du mit etwas gutem Willen schon hättest lesen und prüfen können, werden schließlich die wenigsten Hausbesitzer mit dem Urheberrecht argumentieren können, selbst wenn es verletzt wäre, weil die Kameras auf den Autos zu hoch angebracht sind.

    2. Ich denke, dass dies ohne mein Einverständnis nicht erlaubt ist, aber aufgrund welcher Gesetze und Regelungen kann ich dagegen angehen?

      Das solltest Du den Anwalt Deines geringsten Misstrauens fragen - u.a. deshalb, weil Rechtsberatung in diesem Forum nicht zulässig ist.

      Alles was ein Jura-Professor einem Stundenten an Wissen vermitteln könnte ist keine Rechtsberatung.

      IMHO (und unter Berücksichtigung von IANAL) gilt aber: Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden, sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig".

      Das gilt fürs Urheberrecht, welches aber beim Urheber, sprich dem Architekten liegt. Wenn Michael das nicht gerade selbst ist, wovon ich nicht ausgehe, ist das also irrelevant.

      Was die Darstellung von z.B. auf öffentlich einsehbaren Privatgrundstücken geparkten Fahrzeugen und deren Kennzeichen angeht, kann Dir höchstwahrscheinlich auch nur ein Anwalt verbindlich Auskunft erteilen.

      Wenn das Kennzeichen zu erkennen ist, dann ist neben dem Persönlichkeitsrecht auch das Datenschutzgesetz betroffen. Ein Kennzeichen ist aber leicht unkenntlich zu machen.

  2. Ich denke, dass dies ohne mein Einverständnis nicht erlaubt ist, aber aufgrund welcher Gesetze und Regelungen kann ich dagegen angehen?

    Womöglich mit gar keinem Gesetz. Worin siehst Du dich verletzt? Die Fotos stellen keinen Eingriff ins Eigentum dar.

    Ganz eventuell könnte irgendwie Persönlichkeitsrecht verletzt sein, das hängt sehr vom Einzelfall ab.

    1. Mahlzeit Texter mit x,

      Ganz eventuell könnte irgendwie Persönlichkeitsrecht verletzt sein, das hängt sehr vom Einzelfall ab.

      ... den deshalb ein Rechtsbeistand o.ä. prüfen sollte - eine Diskussion in einem öffentlichen, nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Forum ist da in keinster Weise hilfreich oder sinnvoll ... wie ich ja bereits sagte.

      MfG,
      EKKi

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      1. Ganz eventuell könnte irgendwie Persönlichkeitsrecht verletzt sein, das hängt sehr vom Einzelfall ab.

        ... den deshalb ein Rechtsbeistand o.ä. prüfen sollte - eine Diskussion in einem öffentlichen, nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Forum ist da in keinster Weise hilfreich oder sinnvoll ... wie ich ja bereits sagte.

        Unsinn. Er hat nicht nach Rechtsberatung gefragt, er hat nach Gesetzen gefragt. Gesetze können eindeutig betroffen sein oder auch nicht. Mindestens darüber könnte und dürfte hier vollumfänglich, auch anhand konkreter Details, diskutiert werden. Und das soll in keinster Weise hilfreich oder sinnvoll sein? Ist diese Frage deshalb, wie Du auch schreibst, schon "mindestens gefühlte drölfmillionenmal" gestellt worden? Weißt Du ihn deshalb nicht auf die Suchfunktion hin, sondern "erwähnst" sie nur später, um, wie mir scheint, ein berechtigtes Argument abzuschmettern?