Grüße,
Wikipedia: Panoramafreiheit, Kriterium „an öffentlichen [Aufnahmeorten“]:
„Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.“
warum genau wurde also GoogleSTreetView angeschissen?
MFG
bleicher