Hallo,
vornweg möchte ich mal sagen, dass ich sowas von dir nicht erwartet hätte - aber vielleicht habe ich ja auch irgendwo versteckte Ironie übersehen.
Du bist ein Stänkerer. Das darf ich öffentlich behautpen, denn du willst etwas belegt haben, das zum Glück seit April 1945 vorbei ist... Oder bist Du etwa Neonazi und willst den Fachismus wieder zurückhaben? Hoffentlich nicht!
»»
Ganz bestimmt bin ich weder Neonazi noch Nazi!
Und für alles Weitere siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
Ich habe mir den Text durchgelesen - auch wenn es nicht unbedingt etwas neues für mich war. Das einzige was ich zu 1945 finden konnte war folgender Absatz:
"Die Ausführungsbestimmungen, die den Juden die rechtsberatenden Tätigkeiten verwehrten, wurden 1945 aufgehoben; darüber hinaus blieb das Gesetz jedoch in Kraft. 1958 wurde das Gesetz unter der abgeänderten Überschrift „Rechtsberatungsgesetz“ in die Sammlung des Bundesrechts aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mehrfach das Rechtsberatungsgesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar,[7] ebenso wenig verstieß das Rechtsberatungsgesetz gegen EU-Recht[8] oder die Europäische Menschenrechtskonvention." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz)
Ich hatte nicht in Erinnerung, dass wir oben über Juden und deren Befähigung zur Rechtsberatung diskutiert haben. (Hätten wir dies, wäre ich logischerweise der Meinung, dass auch Juden Rechtsberatung geben dürfen - solange sie die Voraussetzungen erfüllen.)
Wieso verweist du überhaupt auf einen Artikel zu einem nicht mehr existierenden Gesetz? Hast du seit 2008 geschlafen oder wolltest du, dass ich selber auf das Rechtsdienstleistungsgesetz weiterklicke? (Ganz egal was zutrifft, ich kannte das Rechtsdienstleistungsgesetz schon vorher und habe es auch mehr als ein mal durchgelesen, falls dich das beruhigt.)
Nur so am Rande:
Mir hat das Rechtsberatungsgesetz nicht gefallen und mir gefällt auch das Rechtsdienstleistungsgesetz - obwohl es sich sehr gebessert hat - noch nicht ganz. Der BRAK gefällt das Rechtsdienstleistungsgesetz ja nicht, weil zu viel von den Anwälten weg geht. Ich bin der Meinung, dass es durchaus nicht verkehrt wäre, wenn noch mehr auf andere Berufsgruppen verlagert werden kann.
Ziel ist immer, dass sich der Ratgebende auskennen soll. Ein Jurist darf nach dem 2. Staatsexamen und der Zulassung jeden in jeder Rechtsfrage beraten - dass er dazu nur begrenzt fähig ist dürfte einleuchtend sein.
Und wenn Du keinen Arsch in der Hose hast, dann musst Du jetzt heulen und dich darüber beschweren beim großen Forumswächter, dass ich Dich Stänkerer genannt habe.
Ich habe einen Arsch in der Hose - und damit scheiße ich auf deinen Stänkerer und das Nazi-Gesülze! Prost!
Gruß
Alex