Hello Jens,
Ist das noch Taschengeldhöhe?
ja: "In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind.".
Und woher weiß ich, dass die finanziellen Mittel mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung bereitgestellt wurden?
Ich finde das wirklich sehr interessant, auch wenn es nicht um Alkohol geht. Ich habe da einen Shop mit Musikelektronik und CD's zu überprüfen - eigentlich nur programmtechnisch. Aber dürften da diese Fragen auch von Interesse sein?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
