Jens Holzkämper: Creative Commons Verständnisfrage!

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Tach,

"Keine kommerzielle Nutzung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden."
Darf ich die Icons nicht verkaufen (z.B. innerhalb eines Webdesigns) oder darf ich sie grundsätzlich nicht auf Seiten einbinden mit denen ich Geld verdiene?

letzteres, würde ich mal sagen, wenn man den Text des Vertrages strikt auslegt:

"Die Rechteeinräumung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind ("nicht-kommerzielle Nutzung", "Non-commercial-Option"). Wird Ihnen in Zusammenhang mit dem Schutzgegenstand dieser Lizenz ein anderer Schutzgegenstand überlassen, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht (etwa im Wege von File-Sharing), so wird dies nicht als auf geschäftlichen Vorteil oder geldwerte Vergütung gerichtet angesehen, wenn in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände tatsächlich keine Zahlung oder geldwerte Vergütung geleistet wird."

Laut [http://curry.podshow.com/?p=49@title=Adam Curry] durfte eine Zeitung ein NC-Photo in den Niederlanden nicht benutzen.

Spreeblick hatte auch einen interessanten Artikel zum Thema: Blus Stop-Motion-Graffiti, Creative Commons und kommerzielle Websites

mfg
Woodfighter