Abend Detlef
Haftung? Du bist nach Telemediengesetz (o.ä.) vermutlich ein Internet-Provider. Das bringt evtl. auch noch die Pflicht mit, gewisse Dinge zu loggen.
Wäre er kein Internet-Provider, dann würde für ihn die Haftungsfreistellung für Access-Provider nach § 8 TMG nicht gelten. Er könnte dann für jede Rechtsverletzung eines seiner Kunden abgemahnt werden und zumindest als Störer haften.
Ok, kannst du das noch mal auf deutsch wiederholen?
Bin ich Provider, muß ich loggen?
Bin ich nur Accsess-Provider, bin ich voll haftbar?
Ich möchte einen Telekomanschluß mit DSL (Von T-Online) geschäftlich abschließen. Bis hierher kein Problem. So:
Jetzt surft ein Kunde im Internet, und kauft ein Haus zum Preis von 250'000 €. Also wenn der Anbieter keine Überprüfung macht, kein Login hat und sich nur auf die IP verläßt, kommt der dann zu mir und besteht darauf, daß ich die Hütte kaufe?
Oder ein Perversling (wir unterstellen mal ein Alter >18) schaut sich in der letzten Reihe ganz hinten Hakenkreuze oder Kinderpornos an. Das BKA schneidet mit und kommt über die IP zu meinem Caffee. Was nun?
Was bleibt dem I-Caffee Betreiber, um so was zu unterbinden? Der Kunde hat ja auch eine Privatsphäre. Also kontrolliere ich, verletze ich seine Privatsphäre. Kontrolliere ich nicht, bin ich haftbar. Das Gesetzt kann doch nicht erwarten, das Ich als Betreiber in der Lage wäre, das _gesammte_ I-Net zu kontrollieren. Das schaft ja nicht einmal der BND mit seinen riesiegen Rechnern.
Nein, jetzt wirklich - was kann ich tun, wie verhalte ich mich korrekt.
Auch unter 18 jährige wollen surfen. Diese Rechner müßten dann für jugendgefährdeten Content gesperrt werden. Soweit ich weis, gibt es aber keine Software, die z. B. Schmuddelpages zuverlässig blocken kann. Da stößt der polizeistaat doch an technische Grenzen - oder?
Grüße Gary