Tach auch.
Obacht, Vorschriften bei Glücksspielen beachten.
Ja, da wußte der Herr vom Amt auch nicht so genau bescheid. Ich soll mich am Montag wenn die Kollegin wieder da ist melden.
Hier könnte aber eine Berufung auf EU-Recht helfen. Außerdem ist es ja eher ein Wettkampf, statt reines Glückspiel. Die Spieler zahlen bsp. 5,- Startgeld, der Sieger bekommt das eingesammelte Geld als Siegesprämie. Dieses Modell dürfte hart an der Grenze zum Glückspiel liegen, weil ja das "Spielerische Können" entscheident zum Sieg beiträgt und der Glücksfaktor ja relativ gering ist.
In Anbetracht der momentan aus dem Boden sprießenden Spielhallen versuchen viele Gemeinden und Städte, mit allen ihnen möglichen Mitteln diese zu verhindern.
Zwei dieser Mittel sind Spiel(-Apparate)-Steuer und Sperrzeitverordnung. Die erstere dürfte für dich relevanter sein.
Bei den Vorlagen, die hier in Hessen so an die Gemeinden rausgehen, sind explizit Glücks- und Geschicklichkeitspiele als Besteuerungsgegenstand vorgeschlagen.
Für Spielapparate, die u.a. "den Krieg verherrlichen", sind sogar extra hohe Steuersätze vorgesehen (tlw. bis zu 50% der Einnahmen daraus, Mwst. ging da schon vorher schon weg). StarCraft und viele andere Spiele, die die Jugend heutzutage so spielt, dürften unter diesen Steuerbestand fallen.
Selbst wenn dies momentan nicht besteuert wird, kann dies in nächster Zeit kommen (aus eigener Erfahrung: in Hessen ist auf diesem Gebiet gerade sehr viel Bewegung).
Bis die Tage,
Matti