Salut,
na, da wird's aber langsam Zeit. AFAIK muss man die bis Ende Mai einreichen.
Normalerweise fragt der Steuerberater nach einer Fristverlängerung, die i.d.R. bis 30.09. gewährt wird, in Sonderfällen darüber hinaus.
okay, aber: Wozu?
Da ich aber letztes Jahr meinen SteuBe zum Teufel gejagt hatte, und auch nicht dran gedacht hatte, eine Fristverlängerung zu beantragen, darüber hinaus das FiAmt weiterhin sämtlichen Schriftverkehr an den SteuBe schickte, dieser mich aber ignorierte und nichts weiterleitete, kam es zum ersten Ärger mit dem FiAmt: Zwangsgeldandrohung.
Ich habe den Steuerberater (in meinem Fall: Steuerberaterin) bisher wirklich nur als genau das angesehen und in Anspruch genommen: Als Berater, wenn mir etwas unklar war oder ich mit den Vorschriften nicht ganz klargekommen bin. Letztendlich habe ich den Steuerkram trotzdem selbst erledigt. Und insofern frage ich mich, was die Fristverlängerung für einen Vorteil hat. Normalerweise ist es doch nur der innere Schweinehund, der einen bis kurz vor Ablauf der Frist zögern lässt - ob das Ende Mai oder Ende September ist, macht doch dann auch keinen Unterschied.
Oder übersehe ich etwas?
Aber: ich konnte alles klären und darf nun vor dem 30.09. meine Unterlagen einreichen.
Immerhin, dann ist ja für dich noch alles im grünen Bereich.
Ciao,
Martin
why the heck do you jerk think, that wir ein doppelposting nicht bemerken, wenn you zwischendurch the sprache wechselst?
(wahsaga)
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