Texter mit x: kleine rechtsfrage wegen Community

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Beim zweiten Fall haben "wir" zu 2/3 gewonnen. Ich kann zwischen dem Ergebnis und der Einschätzung was für ein Schwachsinn da gelaufen ist trennen.

Lass mich raten: Äußerungsrecht? (Die Richter vermeiden neuerdings bei Blogs und Foren den Begriff "Presserecht".)

Nein, im Grunde gar kein Recht, da der Richter den Beteiligten einen Vergleich eingeredet hat und für die 1/3 zu 2/3 gab es keine Begründung. siehe die Antwort an schwarze Piste