Gewerbeanmeldung Internet
Eddi
- recht
Hallo,
Wollte für Internetseiten erstellen und Bauportale betreiben ein Gewerbe anmelden. Reicht es als angemeldete tätigkeit:
Homepage erstellen & Portale für soziale Netzwerke oder habt Ihr einen besseren Rat?
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus
Eddi
Hi,
Wollte für Internetseiten erstellen und Bauportale betreiben ein Gewerbe anmelden.
kannst du, musst du aber nicht unbedingt. Wenn du das Finanzamt überzeugen kannst, könnte das nämlich auch als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert werden. Das ist aber an strenge Regeln gebunden, und das Finanzamt kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es die Tätigkeit als freiberuflich anerkennen möchte oder nicht (außer du hast einen der gelisteten Berufe wie z.B. Architekt, Künstler oder Arzt).
Homepage erstellen & Portale für soziale Netzwerke oder habt Ihr einen besseren Rat?
Hört sich noch nicht wirklich kompetent an; an der Formulierung solltest du noch feilen. Nein, besser hobeln.
Und wenn schon Gewerbe, dann formuliere die Tätigkeit ruhig etwas allgemeiner oder umfassender. Das ist besser, als wenn man dir nachträglich an den Karren fährt, weil du Leistungen erbringst (und berechnest), die nicht zu deinem angegebenen Umfang gehören.
So long,
Martin
Hi,
kannst du, musst du aber nicht unbedingt. Wenn du das Finanzamt überzeugen kannst, könnte das nämlich auch als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert werden.
Damit wird er bei "Bauportale betreiben" große Schwierigkeiten haben.
Gruß
Alex
Hallo,
Wenn du das Finanzamt überzeugen kannst, könnte das nämlich auch als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert werden.
Damit wird er bei "Bauportale betreiben" große Schwierigkeiten haben.
hmm, ja, wahrscheinlich.
Ich war gedanklich mehr bei der Entwicklung und Realisierung solcher Portale, als beim Betrieb.
Ciao,
Martin
Hallo,
vielen Dank für eure vielen Antworten,
gebe Webdisigne, Soziale Netzwerke und weitere Internetdienstleistungen an.
Gewerbe mit Steuern besteht ja schon wollte die die zusätzliche Tätigkeiten
klar definieren.
Nun habe ich noch eine Möglichkeit in einem Stand als Bedienung Caffe, Snacks, Belegte Brötchen, Dose Cola, Bier usw als Selbstständiger Mitarbeiter zu verkaufen.
Wisst Ihr ob da im Gewerbeschein einfach nur Dienstleistung für Gastro Service ausreicht ohne Gastronomische Ausbildung und ohne Reisegewerbe weil ich ja dem Chef in rechnung stelle? So ein GesundheitsPass beim Gesundheitsamt (Aufklärung über Hygiene mit Lebensmittel)habe ich schon geholt.
Vielen Dank für weitere Hilfe
Eddi
Hello,
Wisst Ihr ob da im Gewerbeschein einfach nur Dienstleistung für Gastro Service ausreicht ohne Gastronomische Ausbildung und ohne Reisegewerbe weil ich ja dem Chef in rechnung stelle? So ein GesundheitsPass beim Gesundheitsamt (Aufklärung über Hygiene mit Lebensmittel)habe ich schon geholt.
Das fällt unter "Scheinselbstständigkeit"...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi.
gebe Webdisigne, Soziale Netzwerke und weitere Internetdienstleistungen an.
Gewerbe mit Steuern besteht ja schon wollte die die zusätzliche Tätigkeiten
klar definieren.Nun habe ich noch eine Möglichkeit in einem Stand als Bedienung Caffe, Snacks, Belegte Brötchen, Dose Cola, Bier usw als Selbstständiger Mitarbeiter zu verkaufen.
Melde als Gewerbe „eierlegende Wollmilchsau“ an, das erspart dir eine Menge Arbeit.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hello,
gebe Webdisigne, Soziale Netzwerke und weitere Internetdienstleistungen an.
Gewerbe mit Steuern besteht ja schon wollte die die zusätzliche Tätigkeiten
klar definieren.Nun habe ich noch eine Möglichkeit in einem Stand als Bedienung Caffe, Snacks, Belegte Brötchen, Dose Cola, Bier usw als Selbstständiger Mitarbeiter zu verkaufen.
Melde als Gewerbe „eierlegende Wollmilchsau“ an, das erspart dir eine Menge Arbeit.
Damit wäre er dann automatisch Kandidat für _alle_ Berufsgenossenschaften (manche kennen auch die Zwangsmitgliedschaft des Unternehmers selbst), der IHK, der Handwerkskammer (Meisterbrief ist erforderlich), der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Künstlersozialkasse, ...
Man sollte die Formulierung einer Gewerbeanmeldung hier in DE überhaupt nicht auf die leichte Schulter nehmen!
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Wenn du das Finanzamt überzeugen kannst, könnte das nämlich auch als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert werden.
Mein letzter Stand ist, dass lediglich Systemprogrammierer (und darunter Fallen "Webprogrammierer" nicht) als Freiberufler arbeiten können. Zumindest war das vor einiger Zeit die Auskunft des hiesigen FA.
Problematisch dabei ist, wenn der eine Sachbearbeiter sagt, Freiberuflich ist ok, kann sein Vertreter, Nachfolger, ... irgendwann sagen, das geht nicht so, da muss ein Gewerbe her.
Da diese Sachbearbeiter aber nur selten was von der Materie verstehen, könnte man denen einreden, es handelt sich um Systemprogrammierung, geprüft wird das wohl eher selten, weil das ja ein Fachmann machen müsste. Und selbst dem könnte man ein Referenzprojekt zeigen, das den Anforderungen entspricht.
Ist IMO immer ne Gratwanderung.
Bounjoun Eddi,
Homepage erstellen
= Webdesign, auch wenn du eine Grafikniete bist wie ich und von Designen eher weniger die Rede ist, und du eher am Code-Basteln spaß hast,
& Portale für soziale Netzwerke
= Webworking (wobei das für mich auch Internetrecherche und Online-Redaktion beinhaltet)...
Du könntest anmelden: Webdesign und weitere Internetdienstleistungen.
Adiou.
Moin
Du könntest anmelden: Webdesign und weitere Internetdienstleistungen.
Ich denke Internet- und Werbedienstleistungen reicht vollkommen zu als Anmeldung.
Gruß Bobby
Hello,
Wollte für Internetseiten erstellen und Bauportale betreiben ein Gewerbe anmelden. Reicht es als angemeldete tätigkeit:
Homepage erstellen & Portale für soziale Netzwerke oder habt Ihr einen besseren Rat?
Ja, geh zu deiner IHK, in der Du anschließend vermutlich sowieso Zwangsmitglied sein wirst und lasse dich vom Existenzgründungsberater beraten. Wenn die IHK keine Existenzgründungsberatung hat, versuche es bei der Uni (Technologietransferstelle).
Die Art des Gewerbes in der Anmeldung kann empfindliche finanzielle Folgen haben.
In denen wirst Du nämlich ggf. auch Mitglied, wenn Du es gar nicht willst.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Moin
Ja, geh zu deiner IHK, in der Du anschließend vermutlich sowieso Zwangsmitglied sein wirst und....
Wir wehren uns erfolgreich seit Jahren gegen Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Die haben von mir nie einen Cent gesehen, oder etwas ausgefüllt bekommen. Das einzige was die haben ist meine Erklärung das ich nicht Mitglied sein werde! ;)
Gruß Bobby
Hello Bobby,
Ja, geh zu deiner IHK, in der Du anschließend vermutlich sowieso Zwangsmitglied sein wirst und....
Wir wehren uns erfolgreich seit Jahren gegen Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Die haben von mir nie einen Cent gesehen, oder etwas ausgefüllt bekommen. Das einzige was die haben ist meine Erklärung das ich nicht Mitglied sein werde! ;)
Du lebst in DE?
Du übst ein Gewerbe aus?
Welchen Umsatz und Gewinn hat dieses?
Ohne diese Informationen würde jetzt einfach mal vermuten, dass Du als Kleinunternehmer eingestuft wurdest, der von den Beiträgen befreit ist. Das wird dann auch nicht weiter verfolgt. Aber die relevanten Ergebnisse aus Deiner Steuererklärung (Ertragsklasse) werden der IHK dann trotzdem vom Finanzamt mitgeteilt. Und wenn die steigen, bekommst Du eines Tages auch wieder Post. Die IHK ist nicht Dein Gegner, sonder unterstützt dich umfangreich bei vielen Fragen, wenn Du das vernünftig anfängst. Der Beitrag dafür ist dann eher relativ, wenn man den Service auch in Anspruch nimmt. Da sie aber auch Überwachungsfunktion im hoheitlichen Auftrag hat, benötigt sie auch Beiträge von Leuten, die nichts mit ihr zu tun haben wollen.
Wenn die IHK-Zwangsmitgliedschaft also abgeschafft wird, müssen die Länder eine zusätzliche Überwachungsbehörde einführen, die dann Steuergelder benötigt. Dafür muss dann vermutlich der Gewerbesteuerhebesatz angehoben werden.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Moin
Ohne diese Informationen würde jetzt einfach mal vermuten, dass Du als Kleinunternehmer eingestuft wurdest, der von den Beiträgen befreit ist. Das wird dann auch nicht weiter verfolgt.
Als ich anfing, und das ist nun auch schon 10 Jahre her, gab es keine "Befreiung" von der Mitgliedschaft. ;) Wenn dem inzwischen so ist, ist es ja umso besser.
Gruß Bobby
Hello,
Ohne diese Informationen würde jetzt einfach mal vermuten, dass Du als Kleinunternehmer eingestuft wurdest, der von den Beiträgen befreit ist. Das wird dann auch nicht weiter verfolgt.
Als ich anfing, und das ist nun auch schon 10 Jahre her, gab es keine "Befreiung" von der
Mitgliedschaft. ;) Wenn dem inzwischen so ist, ist es ja umso besser.
Es gibt auch heute noch keine Befreiuung von der Mitgliedschaft, sondern nur eine Beitragsbefreiung. Du kannst auch als Kleinunternehmer mit Beitragsbefreiung alle Angebote der IHK in Anspruch nehmen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Wir wehren uns erfolgreich seit Jahren gegen Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Die haben von mir nie einen Cent gesehen, oder etwas ausgefüllt bekommen. Das einzige was die haben ist meine Erklärung das ich nicht Mitglied sein werde! ;)
Versteh ich nicht. Die bieten Leistungen für die Mitgliedschaft, die unterm Strich Geld sparen (können). Ich hab davon schon reichlich profitiert.
Aber das muss jeder selbst wissen. Ich hab mich dafür seit Jahren erfolgreich gegen die GEZ gewehrt *g*
Hello,
Versteh ich nicht. Die bieten Leistungen für die Mitgliedschaft, die unterm Strich Geld sparen (können). Ich hab davon schon reichlich profitiert.
Aber das muss jeder selbst wissen. Ich hab mich dafür seit Jahren erfolgreich gegen die GEZ gewehrt *g*
Die bieten ja auch keine Leistungen ;-P
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Die bieten ja auch keine Leistungen ;-P
Wie nennt man das dann? Klär mich auf und fang am besten bei Bienchen und Blümchen an *g*
Hello,
Die bieten ja auch keine Leistungen ;-P
Wie nennt man das dann? Klär mich auf und fang am besten bei Bienchen und Blümchen an *g*
0x4D 0x41 0x46 0x49 0x41
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Moin
Versteh ich nicht. Die bieten Leistungen für die Mitgliedschaft, die unterm Strich Geld sparen (können). Ich hab davon schon reichlich profitiert.
zum Beispiel? (vielleicht kannst du mich ja überzeugen)
Gruß Bobby
zum Beispiel? (vielleicht kannst du mich ja überzeugen)
Z.B. Unterstützung im Marketing, Rechtsberatungen, wie erwähnt, Hilfe bei Gewerbeanmeldungen und Neugründungen, Hilfe bei Beantragungen von EU-Hilfsmitteln und Umweltschutz-Förderungen und einiges mehr.
Ob irgendwas, was die anbieten, für dich interessant ist, weiss ich nicht. Würde mich aber wundern, wenns da nichts gäbe. Da musst du dich aber direkt an der Quelle informieren, ich kann dir weder sagen, was für dich relevant ist, noch was du in deinem Gewerbe bekommst und ob sich dein Beitrag dann für dich rechnet.
Wenn du nur ein Einzelunternehmer bist, kann es natürlich weiterhin sein, dass eine Mitgliedschaft für dich nicht interessant ist. Lass dich beraten und du weisst mehr. Ich kann das nicht, darf das nicht und will das nicht.
Grundsätzlich würde ich sagen, schreib soviel rein, dass möglichst viel abgedeckt wird, dann sparst du dir später evtl. ne Änderung, die wieder Geld kostet.
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter in meinen Fällen kaum eine Hilfe waren, da ist der Tip mit der IHK sicher nicht der schlechteste.
Evtl. solltest du das Betreiben von Portalen auch noch mit reinnehmen. Denn wenn du solche Programmierst, hast du evtl. eine Testseite, die damit dann abgedeckt ist.
"Webagentur" sollte reichen als Eintrag!
Gruß Jan
http://www.steuerberater-bottrop.net
Hallo,
Wollte für Internetseiten erstellen und Bauportale betreiben ein Gewerbe anmelden. Reicht es als angemeldete tätigkeit:
Homepage erstellen & Portale für soziale Netzwerke oder habt Ihr einen besseren Rat?
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus
Eddi