Tom: Gewerbeanmeldung Internet

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Hello,

Ohne diese Informationen würde jetzt einfach mal vermuten, dass Du als Kleinunternehmer eingestuft wurdest, der von den Beiträgen befreit ist. Das wird dann auch nicht weiter verfolgt.

Als ich anfing, und das ist nun auch schon 10 Jahre her, gab es keine "Befreiung" von der

Mitgliedschaft. ;) Wenn dem inzwischen so ist, ist es ja umso besser.

Es gibt auch heute noch keine Befreiuung von der Mitgliedschaft, sondern nur eine Beitragsbefreiung. Du kannst auch als Kleinunternehmer mit Beitragsbefreiung alle Angebote der IHK in Anspruch nehmen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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