Hi,
Wollte für Internetseiten erstellen und Bauportale betreiben ein Gewerbe anmelden.
kannst du, musst du aber nicht unbedingt. Wenn du das Finanzamt überzeugen kannst, könnte das nämlich auch als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert werden. Das ist aber an strenge Regeln gebunden, und das Finanzamt kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es die Tätigkeit als freiberuflich anerkennen möchte oder nicht (außer du hast einen der gelisteten Berufe wie z.B. Architekt, Künstler oder Arzt).
Homepage erstellen & Portale für soziale Netzwerke oder habt Ihr einen besseren Rat?
Hört sich noch nicht wirklich kompetent an; an der Formulierung solltest du noch feilen. Nein, besser hobeln.
Und wenn schon Gewerbe, dann formuliere die Tätigkeit ruhig etwas allgemeiner oder umfassender. Das ist besser, als wenn man dir nachträglich an den Karren fährt, weil du Leistungen erbringst (und berechnest), die nicht zu deinem angegebenen Umfang gehören.
So long,
Martin
Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.
Und den Mann nicht vor dem Morgen.
(alte Volksweisheit)
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