MichoLee: Lastenheft, Pflichtenheft, Umsetzung, ich raffe es nicht

Hallo Leute,

irgendwie stehe ich zurzeit etwas auf dem Schlauch.

Im Lastenheft wird ja ganz nüchtern die Anforderungen definiert, was und wofür man etwas braucht mit Muss-Kriterien, Wunsch-Kriterien, Abgrenzungskriterien. (Produkteinsatz, Produktfunktionen, Produktdaten, Produktleistungen).

Bsp. Dateverwaltung (Versionierung von Daten, Anreichern mit Metadaten (Author, Abteilung...), Nachrichtenverwaltung (Nachricht verfassen, senden, empfangen, Nachrichten sortieren usw. usw)

(In diesem Beispiel läuft das erste praktisch auf eine DMS und das zweite auf eine Emailverwaltung hinaus).

Nun irritiert mich das Pflichtenheft. Dort verfasst man eigentlich nochmals vieles erneut: Den Ist-Zustand, Produkteinsatz, Produktumgebung, Produktfunktionen, Produktdaten, Produktleistungen. Man soll jedoch keine Lösung suggerieren.

1. Also eigentlich wieder theoretisch das Lastenheft abschreiben?

2. Die Lösung macht man ja durch ein Angebot/Offerte auf das Pflichtenheft ne? D.h., man erhält mehrere Angebote von bestimmten Anbietern und sucht selber ein paar Lösungen aus und bewertet diese im Nachhinein nach den Kriterien, die gefordert wurden, welche am Besten zutrifft + eine Nutzwertanalyse + evtl. Return on Investment und andere Bewertungen (was zum Beispiel noch?), um dann ein Angebot auszuwählen ne? (Bzw. mehrere Analysen, wenn man mehrere Produkte für ein Pflichtenheft einsetzt und mehrere Anbieter/Lösungen hat)

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

  1. Hallo,

    Im Lastenheft wird ja ganz nüchtern die Anforderungen definiert, was und wofür man etwas braucht mit Muss-Kriterien, Wunsch-Kriterien, Abgrenzungskriterien. (Produkteinsatz, Produktfunktionen, Produktdaten, Produktleistungen).

    so sehe ich das auch.

    Nun irritiert mich das Pflichtenheft. Dort verfasst man eigentlich nochmals vieles erneut

    Ja. Ganz ehrlich: Den Unterschied zwischen Lasten- und Pflichtenheft habe ich auch bisher nie verstanden. Beide dokumentieren zu Beginn des Projekts den vom Auftraggeber gewünschten und vom Dienstleister zugesagten Funktionsumfang und werden in der Regel gemeinsam am Verhandlungstisch erstellt.

    So long,
     Martin

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    1. Hello,

      Im Lastenheft wird ja ganz nüchtern die Anforderungen definiert, was und wofür man etwas braucht mit Muss-Kriterien, Wunsch-Kriterien, Abgrenzungskriterien. (Produkteinsatz, Produktfunktionen, Produktdaten, Produktleistungen).

      so sehe ich das auch.

      Nun irritiert mich das Pflichtenheft. Dort verfasst man eigentlich nochmals vieles erneut

      Ja. Ganz ehrlich: Den Unterschied zwischen Lasten- und Pflichtenheft habe ich auch bisher nie verstanden. Beide dokumentieren zu Beginn des Projekts den vom Auftraggeber gewünschten und vom Dienstleister zugesagten Funktionsumfang und werden in der Regel gemeinsam am Verhandlungstisch erstellt.

      Ich habe das bisher immer so erlebt, dass der vermeintliche Auftraggeber seine Wünsche äußert. Das geschieht im Lastenheft.
      Der mögliche Auftragnehmer erstellt daraufhin einen Vorschlag, wie er die Wünsche erfüllen möchte. Das ist dann das Pflichtenheft. Meistens ist eine Erstellung eines Pflichtenheftes auch schon kostenpflichtig, da der Kreislauf "Lastenheft -> Pflichtenheft -> ..." auch oft mehrmals durchlaufen wird, bis das endgültige Pflichtenheft und der Auftrag dann stehen.

      Und so steht es sinngemäß auch in den von Kay verlinkten Wikipedia-Artikeln:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenheft
      http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtenheft

      Es folgen dann die tatsächliche Bestandsaufnahme, ein Grobkonzept, eine Feinabstimmung, das Feinkonzept und die anschließende schrittweise Umsetzung und Implementation. Nachkontrolle, Benutzerschulung und -Betreuung, Nachbesserung, usw. sollten folgen.

      Die meisten kleineren Auftraggeber haben aber weder Geduld noch Zeit für eine vernünftige Vorgehensweise. Außerdem meinen sie oft, dass die zu teuer wäre und benutzen lieber Fertigprogramme, die aber keine Lösung IHRER Aufgaben darstellen. Dann muss meistens der Betrieb auf das Fertigprogramm umgestellt werden - was bekanntermaßen oft viel teurer ist. Aber diese Kosten liegen verdeckt.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
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      1. Hi Tom,
        auch Dir ein Dankeschön.

        Ich habe das bisher immer so erlebt, dass der vermeintliche Auftraggeber seine Wünsche äußert. Das geschieht im Lastenheft.
        Der mögliche Auftragnehmer erstellt daraufhin einen Vorschlag, wie er die Wünsche erfüllen möchte. Das ist dann das Pflichtenheft. Meistens ist eine Erstellung eines Pflichtenheftes auch schon kostenpflichtig, da der Kreislauf "Lastenheft -> Pflichtenheft -> ..." auch oft mehrmals durchlaufen wird, bis das endgültige Pflichtenheft und der Auftrag dann stehen.

        Evtl. hat mich auch nur ein Dokument irritiert, in der es heißt:

        "Das Pflichtenheft muss dabei ein Maximum an relevanter Information bieten. Es soll keine Lösungen suggerieren oder gar explizit formulieren. Es wird beschrieben, was und in welcher Qualität zu realisieren ist, aber nicht wie die genaue Implementierung aussieht."

        Ohne eine Lösung zu suggerieren kann ich ja nur behauptet: Ja, die Datei kann gelöscht geworden, editiert werden usw.
        Ich müsste ja schon irgendwie erwähnen können, dass ich für LD2 diese Software einsetzen, installieren, konfigurieren würde usw.
        Für LD4 hätte man diese Software, evtl. würde man dann bestimmte Hardware zu einem bestimmten Preis anbieten, die dzau benötigt wird usw. usw.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenheft
        http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtenheft

        Es folgen dann die tatsächliche Bestandsaufnahme, ein Grobkonzept, eine Feinabstimmung, das Feinkonzept und die anschließende schrittweise Umsetzung und Implementation. Nachkontrolle, Benutzerschulung und -Betreuung, Nachbesserung, usw. sollten folgen.

        Im Lastenheft ist auch ein Bestand (Software, Hardware usw.) bereits aufgeführt. Das Grobkonzept könnte ja dann auch im Pflichtenheft geschehen ne? (Je nach Firma, ob man viel preisgeben will oder kann)
        Feinabstimmung und Feinkonzept ist klar.
        Ein grober Projektplan könnte sicherlich in das Pflichtenheft übernommen werden, wann und bis wann etwas umgesetzt oder implementiert wird.

        Die meisten kleineren Auftraggeber haben aber weder Geduld noch Zeit für eine vernünftige Vorgehensweise. Außerdem meinen sie oft, dass die zu teuer wäre und benutzen lieber Fertigprogramme, die aber keine Lösung IHRER Aufgaben darstellen. Dann muss meistens der Betrieb auf das Fertigprogramm umgestellt werden - was bekanntermaßen oft viel teurer ist. Aber diese Kosten liegen verdeckt.

        Gut, es kann ja vorkommen, dass bestimmte Anforderungen im Lastenheft mit einem Fertigprogramm, andere jedoch mit einer Neuentwicklung erfüllt werden können, so dass man mehrere Softwareprodukte braucht. (Wenn zum Beispiel im Lastenheft die komplette IT-Infrastruktur ersetzt oder neu eingeführt wird)

        Viele Grüße

        1. Hello,

          Ohne eine Lösung zu suggerieren kann ich ja nur behauptet: Ja, die Datei kann gelöscht geworden, editiert werden usw.

          Das Wort "Datei" ist im Pflichtenheft eigentlich noch verboten.
          Dort sollte eher stehen:

          #---
          Die Kundenverwaltung

          • ermöglicht das Erfassen von Kundendaten
          • das Suchen und Anzeigen von Kundendaten
          • die Änderung von Kundendaten unter Berücksichtigung einer Änderungshistorie

          Zur Vereinfachung kann man Kundendaten kopieren
          Kundendaten können in Zugriffskreise mit unterschiedlichen Rechten geteilt werden, denen dann widerum Nutzerkreise zugeordnet werden können.

          Jeder Zugriff auf die Kundendaten wird registriert

          #---

          Nur so als Beispiel.
          Da steht aber _nicht_ drin, dass das in Dateien, in einer Datenbank oder auf Film oder sonstwo gespeichert wird und auch nicht, dass es "Satzformate" gibt usw. Das ist Aufgabe der datentechnischen Lösung und die beginnt erst beim Grobkonzept (wie speichern) und Feinkonzept (Datenmodell).

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

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          1. Hi,

            Ohne eine Lösung zu suggerieren kann ich ja nur behauptet: Ja, die Datei kann gelöscht geworden, editiert werden usw.

            Das Wort "Datei" ist im Pflichtenheft eigentlich noch verboten.
            Dort sollte eher stehen:

            Bei dem LAstenheft handelt es sich um Anforderungen über die gesamte IT. D.h. die Dateien in den Rechnern (Dokumente usw.) müssten verwaltet werden. Man sucht praktisch Lösungen um Dateien/Dokumente, Nachrichten (Emails), Entwicklunsprojekte (Bsp. Webseiten und dazu ein SVN oder sonstige Software), für die Buchhaltung usw.
            Eben Anforderungen an die gesamte IT und Geschäftsprozesse. (Nachrichten, Dateien/Dokumente, Passwörter, Aufgaben/Projekte, Versionsverwaltung, Buchhaltung usw. kurz zusammengefasst)
            Im Lastenheft wurden dann die jeweiligen Funktionen/Leistungen die gefordert werden erfasst. Ähnlich wie dein Vorschlag unten:

            #---
            Die Kundenverwaltung

            • ermöglicht das Erfassen von Kundendaten
            • das Suchen und Anzeigen von Kundendaten
            • die Änderung von Kundendaten unter Berücksichtigung einer Änderungshistorie

            Genau. Löschen, editieren, speichern, Signatur in Email hinzufügen, Signatur löschen, oder DATEV-Schnittstelle in der Buchhaltung. (Also ganz neutral im Lastenheft verfasst)

            Zur Vereinfachung kann man Kundendaten kopieren
            Kundendaten können in Zugriffskreise mit unterschiedlichen Rechten geteilt werden, denen dann widerum Nutzerkreise zugeordnet werden können.

            Jeder Zugriff auf die Kundendaten wird registriert

            #---

            Genau. So ähnlich ist es bereits verfasst. Bsp. dass bestimmte Dokumente nur von bestimmten Personen angeschaut werden können.

            Nur so als Beispiel.
            Da steht aber _nicht_ drin, dass das in Dateien, in einer Datenbank oder auf Film oder sonstwo gespeichert wird und auch nicht, dass es "Satzformate" gibt usw. Das ist Aufgabe der datentechnischen Lösung und die beginnt erst beim Grobkonzept (wie speichern) und Feinkonzept (Datenmodell).

            Diese Anforderungen stehen oben im Lastenheft. Wenn jedoch Datei nun im Pflichtenheft verboten ist, wie soll ich nun darauf antworten?
            Wie antworte ich darauf, dass man Kundendaten erfassen, kopieren oder eine Signatur in eine Nachricht/Email einfügen kann?

            Ich dachte, im Pflichtenheft schreibe ich nun, wie in eine Nachricht eine Signatur einfügen kann. (Man will ja in den Anforderung eine ganze Nachrichtenverwaltung)

            Grüße

            1. Hallo,

              Diese Anforderungen stehen oben im Lastenheft. Wenn jedoch Datei nun im Pflichtenheft verboten ist, wie soll ich nun darauf antworten?
              Wie antworte ich darauf, dass man Kundendaten erfassen, kopieren oder eine Signatur in eine Nachricht/Email einfügen kann?

              Der entscheidende Knackpunkt ist IMO, ob der jeweilige (IT-)Fachbegriff Teil der fachlichen Anforderung ist oder nicht:

              Wenn mich ein Kunde bittet, einen FTP-Client zu programmieren (und dann als Anforderung hat, dass sich die Software zu einem FTP-Server verbinden können muss), macht es natürlich keinen Sinn, in meinem Pflichtenheft von einem "allgemeinen Protokoll zur Dateiübertragung zu sprechen". Denn es soll eben ein "FTP-Client" sein, und nicht "irgendein Datenübertragungsprogramm".

              Aus praktischer Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass das was der Kunde als Anforderung nennt, nicht immer das ist, was er haben will, was meist daran liegt, dass er kein vollständig umfassendes Bild der Systeme und Technologien hat (oder haben kann). Um beim Beispiel zu bleiben: Der Kunde kann einen FTP-Client fordern, weil er das eben so kennt, aber ihm nicht bekannt ist, dass man Daten verschlüsselt übertragen kann (per SCP/SFTP/...). Hier sind dann die beraterischen Fähigkeiten gefragt.

              Das Pflichtenheft dient ja dazu, einen Überblick "der Dinge, die getan werden müssen" zu bekommen, um eine Einschätzung für die Kosten durchführen zu können. Dass man bestimmte Begriffe im Pflichtenheft nicht nennt liegt ja daran, dass man sich nicht auf eine bestimmte Lösung festlegen will (oder kann), ehe man das ganze nicht sorgfältig konzipiert hat. Wenn Du "Datei" schreibst, MUSS da eine Datei sein, wenn Du DBMS sagst, MUSS da ein DBMS sein.
              Deswegen vermeidet man das.

              Viele Grüße,
              Jörg

              1. Hi,

                Das Pflichtenheft dient ja dazu, einen Überblick "der Dinge, die getan werden müssen" zu bekommen, um eine Einschätzung für die Kosten durchführen zu können. Dass man bestimmte Begriffe im Pflichtenheft nicht nennt liegt ja daran, dass man sich nicht auf eine bestimmte Lösung festlegen will (oder kann), ehe man das ganze nicht sorgfältig konzipiert hat. Wenn Du "Datei" schreibst, MUSS da eine Datei sein, wenn Du DBMS sagst, MUSS da ein DBMS sein.
                Deswegen vermeidet man das.

                Um aber nochmal klarzustellen. Die Beispiele von mir vorhin standen/stehen im Lastenheft. D.h., man kann sich im Pflichtenheft evtl. auf eine Lösung festlegen will/kann oder nicht. Nehmen wir an, ich will keine Lösung festlegen. Dann kann man ja eigentlich nur das Lastenheft nehmen und es abschreiben und sagen: OK wir setzen diese und diese (alle) Anforderungen um.

                Versteht ihr in etwa mein Problem, wenn man keine Lösung suggerieren darf/soll, sobald ein Lastenheft vorliegt.

                1. Hello,

                  Um aber nochmal klarzustellen. Die Beispiele von mir vorhin standen/stehen im Lastenheft. D.h., man kann sich im Pflichtenheft evtl. auf eine Lösung festlegen will/kann oder nicht. Nehmen wir an, ich will keine Lösung festlegen. Dann kann man ja eigentlich nur das Lastenheft nehmen und es abschreiben und sagen: OK wir setzen diese und diese (alle) Anforderungen um.

                  Versteht ihr in etwa mein Problem, wenn man keine Lösung suggerieren darf/soll, sobald ein Lastenheft vorliegt.

                  Man kann das Lastenheft nehmen, ein freundliches Gespräch suchen mit dem Kunden und feststellen, wie und warum es denn in dieser Form entstanden ist. Und ja - ein derartig ausgeführtes Lastenheft kann auch zur Ablehnung des Auftrages führen.

                  Oder aber Du stellst im Gespräch fest, dass der Kunde versucht hat, deine Arbeit zu machen, aber nicht böse darum ist, wenn Du ihm seinen Denkbereich erst einmal erweitern hilfst in einem Pflichtenheft-Entwurf, den Du dann freilich mit ihm durcharbeiten musst.

                  Und in diesem Entwurf kannst Du schon etwas allgemeiner, dafür aber vielleicht breiter werden, also mehrere mögliche Lösungsansätze für das Problem, das Du aus dem falschen Lastenheft herausgerate hast, vorstellen.

                  Da kann man Dir aber pauschal keinen Rat geben. Wenn der Kunde meint, dass sein Lastenheft genau in dieser Form richtig ist, dann überleg Dir genau, ob Du den Auftrag überhaupt übernehmen willst.

                  Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                  Tom vom Berg

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                  1. Hi,

                    Versteht ihr in etwa mein Problem, wenn man keine Lösung suggerieren darf/soll, sobald ein Lastenheft vorliegt.

                    Man kann das Lastenheft nehmen, ein freundliches Gespräch suchen mit dem Kunden und feststellen, wie und warum es denn in dieser Form entstanden ist. Und ja - ein derartig ausgeführtes Lastenheft kann auch zur Ablehnung des Auftrages führen.

                    Das Lastenheft wurde von einem Studenten (Informatik) erstellt und auch von einem Professor so abgenommen. Und nun soll man darauf antworten :-)

                    Oder aber Du stellst im Gespräch fest, dass der Kunde versucht hat, deine Arbeit zu machen, aber nicht böse darum ist, wenn Du ihm seinen Denkbereich erst einmal erweitern hilfst in einem Pflichtenheft-Entwurf, den Du dann freilich mit ihm durcharbeiten musst.

                    Und in diesem Entwurf kannst Du schon etwas allgemeiner, dafür aber vielleicht breiter werden, also mehrere mögliche Lösungsansätze für das Problem, das Du aus dem falschen Lastenheft herausgerate hast, vorstellen.

                    Genau. Ich könnte mit Lösungsansätzen darauf antworten. (Ehrlich gesagt, dachte ich auch, dass dies der richtige Weg ist. Also Auftraggeber verfasst seine Anforderungen allgemein und Auftragsnehmer antwortet darauf, wie es gedenkt, die Anforderung zu lösen. Bsp. Im Pflichtenheft wird dann geschrieben (wie ich bereits erwähnt hatte) welche Software evtl. zum Einsatz kommt. Bsp. Sharepoint oder sonstiges oder eben Eigenentwicklung von bestimmten Anforderungen)

                    Da kann man Dir aber pauschal keinen Rat geben. Wenn der Kunde meint, dass sein Lastenheft genau in dieser Form richtig ist, dann überleg Dir genau, ob Du den Auftrag überhaupt übernehmen willst.

                    Wie bereits erwähnt, war mein Verständnis auch wie der Kunde. Und ich dachte, das wäre so richtig. Also Kunde schreibt ich will dies und das (wenn er vom Fach ist dementsprechend auch detaillierter was er haben will) und Auftragsnehmer antwortet dann feiner, wie er das Problem gedenkt zu lösen.

      2. Hi,

        Den Unterschied zwischen Lasten- und Pflichtenheft habe ich auch bisher nie verstanden. Beide dokumentieren zu Beginn des Projekts den vom Auftraggeber gewünschten und vom Dienstleister zugesagten Funktionsumfang und werden in der Regel gemeinsam am Verhandlungstisch erstellt.
        Ich habe das bisher immer so erlebt, dass der vermeintliche Auftraggeber seine Wünsche äußert. Das geschieht im Lastenheft.
        Der mögliche Auftragnehmer erstellt daraufhin einen Vorschlag, wie er die Wünsche erfüllen möchte. Das ist dann das Pflichtenheft.

        dann haben wir einen entscheidenden Unterschied im bisherigen Erfahrungsschatz. Mag sein, dass das richtig und üblich ist, wie du es beschreibst, wenn die Rollen "Auftraggeber" und "Auftragnehmer" klar erkennbar sind.

        Die Projekte, an denen ich das bisher erlebt habe, waren aber vor allem Kooperationen zwischen zwei Unternehmen. Da ist zum Beispiel die Mikroelektronik GmbH mit einer Produktidee und nimmt Kontakt mit der Entwicklung der Embedded Software GmbH auf: "Wir würden gern ein Produkt mit diesen und jenen Eckdaten entwickeln, haben auch schon eine ungefähre Vorstellung, und würden gern mit euch zusammenarbeiten, weil die Software nicht unsere Kernkompetenz ist."
        Das waren also immer Projekte, wo zwei oder drei Unternehmen quasi auf Augenhöhe kooperieren und keine Hierarchie der Partner erkennbar ist.

        Und dann wurde nach ein paar Vorbesprechungen, gegenseitiger Vorstellung von Konzepten und Ideen sowie Abschätzungen von Machbarkeit und Rentabilität die Kooperation besiegelt. Danach folgt eine intensive Zusammenarbeit der jeweiligen Produktmanager, bei der möglichst auch schon die jeweiligen Entwicklungschefs mitwirken. In dieser Phase werden dann meist die Begriffe Lastenheft und Pflichtenheft synomym verwendet und eigentlich nicht unterschieden, denn es wird sowieso nur *eine* Produktspezifikation ausgearbeitet. Erfahrungsgemäß ist die anfangs noch unpräzise und wird im Lauf der Zeit konkreter.

        So habe ich das jedenfalls bei meinen bisherigen Arbeitgebern erlebt, wo ich gelegenlich auch schon als Entwickler an solchen Meetings teilgenommen habe.

        So long,
         Martin

        --
        In der Theorie stimmen Theorie und Praxis genau überein.
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        1. Hello Martin,

          So habe ich das jedenfalls bei meinen bisherigen Arbeitgebern erlebt, wo ich gelegenlich auch schon als Entwickler an solchen Meetings teilgenommen habe.

          Klar, es kommt auch immer auf den Kontext an. Euer "Lastenheft" schwebt also quasi als ungeschriebene (nicht ausformulierte) Idee über dem Ganzen.

          Und wenn man etwas Neues erfinden will, dann ist da auch ganz schön verwickelt am Anfang. Darum nennt man den Prozess nachher ja auch "Entwicklung". :-)

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

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    2. Hey,

      Ja. Ganz ehrlich: Den Unterschied zwischen Lasten- und Pflichtenheft habe ich auch bisher nie verstanden. Beide dokumentieren zu Beginn des Projekts den vom Auftraggeber gewünschten und vom Dienstleister zugesagten Funktionsumfang und werden in der Regel gemeinsam am Verhandlungstisch erstellt.

      Cool, dass ich nicht der Einzige bin :-)

  2. Moin Moin,

    das kann ein recht komplexes Thema werden. Je nach Branche unterscheidet sich die selben Verfahren total. Das liegt unter anderen daran, das die selben Sachverhalte unterschiedlich definiert sein können.

    Aus meiner Berufspraxis im EDV-Bereich, wir haben immer ein Lastenheft erstellt für die Ausschreibung. Dann würde ein Pflichtenheft erstellt, das dann auch rechtlicher Bestandteil des Auftrages würde.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenheft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtenheft

    Kay

    1. Hi Kay,
      danke für die Antwort.

      das kann ein recht komplexes Thema werden. Je nach Branche unterscheidet sich die selben Verfahren total. Das liegt unter anderen daran, das die selben Sachverhalte unterschiedlich definiert sein können.

      Die Branche ist die EDV / IT.

      Aus meiner Berufspraxis im EDV-Bereich, wir haben immer ein Lastenheft erstellt für die Ausschreibung. Dann würde ein Pflichtenheft erstellt, das dann auch rechtlicher Bestandteil des Auftrages würde.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenheft
      http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtenheft

      Die Links hatte ich mir bereits durchgelesen. Das Lastenheft wurde auch bereits fein in Tabellenform und Aufzählung LL01, LL02, LF02 usw. erstellt. Im Lastenheft steht auch, für welchen Zweck, Zielgruppe, Ist-Analyse, Soll-Konzept.

      Im Pflichtenheft taucht die Zielgruppe, der Zweck usw. erneut auf. D.h., ich könnte das entweder 1:1 kopieren oder in eigenen Worten erneut verfassen.
      Was mich nun irritiert hatte, dass ich anscheinend im Pflichtenheft keine Lösungen aufzählen sollte. Aber genau das sollte ich ja im Pflichtenheft eigentlich tun, wie ich gedenke, die Anforderung zu realisieren.

      Bsp. wenn ich im Lastenheft habe:

      /LF2_50/ Datei herunterladen
      /LF2_60/ Datei anlegen
      /LF2_70/ Datei löschen
      /LF2_80/ Datei editieren

      /LD20/ Datei (Tiefer wird beschrieben, was die Datei ist)

      In LL20_10 bis LL20_90 stehen dann zum Beispiel die Leistungen bezogen die LF2 bzw. LD20

      /LL2_70/ Datei löschen. Die Funktion kann auf mehrere Dateien gleichzeitig angewendet werden.

      Das war ein Beispiel zu einer Datei. Das Lastenheft hatt dann viel mehr Anforderungen an Emails, Buchhaltung, Hardware usw.

      Kann ich da nun im Pflichtenheft antworten, dass ich LD20 mit einer DMS Software Namens XYZ löse, der die Funktionen LF2_50 bis LF2_80 usw. ermöglicht? Und LD30 löse ich mit Eigenprogrammierung, LF40 mit der Buchhaltungssoftware ABC wo noch eine Server benötigt wird usw. usw.

      /LF2_50/ Datei herunterladen mit Software XYZ
      /LF2_60/ Datei anlegen mit Software XYZ
      /LF2_70/ Datei löschen mit Software XYZ
      /LF2_80/ Datei editieren mit Software XYZ

      Wäre ich da auf dem richtigen Weg?

      Grüße

      1. Hello,

        Bsp. wenn ich im Lastenheft habe:

        /LF2_50/ Datei herunterladen
        /LF2_60/ Datei anlegen
        /LF2_70/ Datei löschen
        /LF2_80/ Datei editieren

        Dann ist das mMn falsch.

        Das Lastenheft sollte so frei wie möglich von Fachbegriffen der IT sein und die zu lösende Aufgabe in allgemein beschreiben. Also z.B:

        • Verwalten von Kundendaten
        • Verwalten von Kundenaufträgen
        • Teileverwaltung
        • Berechnen von Variantenlösungen für die Rolladenproduktion

        usw.

        Das Pflichtenheft könnte dann schon mal leicht darauf eingehen, wie die reale Anforderung mittels IT gelöst werden soll. Aber die tatsächliche Lösung gehört hier auch noch nicht rein.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
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        http://bergpost.annerschbarrich.de
  3. Servus,

    das Pflichtenheft wird letztendlich von beiden Parteien ausformuliert und ist auch die Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung. Ein Pflichtenheft sollte immer von einem Spezialisten kommen, das Lastenheft nicht zwingend.

    1. Hi,

      das Pflichtenheft wird letztendlich von beiden Parteien ausformuliert und ist auch die Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung. Ein Pflichtenheft sollte immer von einem Spezialisten kommen, das Lastenheft nicht zwingend.

      obwohl die Meinung hier eine Andere ist, meint ein Informatik Professor, dass ins Pflichtenheft auch durchaus Lösungen reinkommen. (Eben die Antwort, "wie" man gedenkt das Lastenheft umzusetzen)

      1. Servus,

        ich sag’s mal so, ins Pflichtenheft gehören im ersten Schritt Lösungsangebote. Es geht da noch nicht um kleine Details. Diese werden letztendlich in nachfolgenden Gesprächen ausformuliert. Ein potentieller Auftragnehmer läßt sich auch nicht in die Karten schauen, wie er etwas umzusetzen gedenkt.

        1. Servus,

          Servus

          ich sag’s mal so, ins Pflichtenheft gehören im ersten Schritt Lösungsangebote. Es geht da noch nicht um kleine Details. Diese werden letztendlich in nachfolgenden Gesprächen ausformuliert. Ein potentieller Auftragnehmer läßt sich auch nicht in die Karten schauen, wie er etwas umzusetzen gedenkt.

          Stimmt, kommt natürlich immer darauf an wie die Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist.
          Im ersten Schritt Lösungsangebote ohne kleine Details hört sich gut an, in dem Rahmen wo ich mich derzeit bewege. Dankeschön Euch allen übrigens für all die Tipps