dedlfix: "Bezahlungsmethoden"

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Tach!

Schau mal genau hin, beispielsweise die Ausführungen in der Wikipedia zum Kopierschutz. Es ist keine Straftat nach § 108b UrhG, wenn das "ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen" dient. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit nach § 111a UrhG.
Äääh konnte ich aus dem Artikel jetzt nicht heraus lesen, aber ich glaub' dir das mal ^^

Da ist es anders formuliert: "Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein." Ich zitierte aus dem §108b

Fehlerkorrekturen... mhm ja interessant. Aber was wenn es kein Fehler vorliegt, ich die Software aber an meine Anforderungen anpassen will?
Deine Anforderungen weichen dann vermutlich vom bestimmungsgemäßen Gebrauch ab.
Ööhm 1. nicht zwingend könnte ja sein, dass die Software nur auf Auflösung XY funktioniert und ich aber ne andere brauche.

Das könnte zum bestimmungsgemäßen Gebrauch beitragen.

  1. ja und? Ich hab auch schon mit ner Kaffeemaschine Tee gekocht, mit nem Toaster Zigaretten angezündet und mir einem angespitzen Schraubendreher (Modifikation) Metall zerkratzt ("anreißen"). Ich benutze Dinge manchmal "nicht bestimmungsgemäß" sowhat?

Dazu hast du sie aber nicht entgegen einer Lizenz verändert, es liegen in deinen Beispielen nicht einmal Lizenz-Vertragsverhältnisse vor.

Wie gesagt reichen meine Fähigkeiten nicht aus um irgendwo tief in binärem Code was ernsthaft zu verändern, aber... vielleicht ein paar Grafiken austauschen... oder so?
Das ist kein rechtliches Problem. Wenn du so argumentierst, brauchst du der Mehrheit auch keine Manipulationsrechte an Open Source zugestehen.
Nein, das ist kein rechtliches Problem, es ist eine Veränderung der Software, fertig. Was du mit dem zweiten Satz sagen willst verstehe ich nicht ganz,

Es soll die Diskrepanz zeigen zwischen der einerseits eingeräumten Möglichkeit und andererseits der technischen Unfähigkeit der meisten, diese Rechte ausüben zu können. Das müssen wir jetzt nicht weiter vertiefen.

Doch, wenn ich die EULA nicht akzeptiere statt sie zu ignorieren merkt er es daran, dass seine Bilanz 199€ kleiner ausfällt (abzüglich Steuern etc.).
In der Bilanz merken sie das nur, wenn du zusätzlich zum EULA-Verweigern noch den Kaufvertrag mit dem Händler rückgängig machst. Das wird in der Regel klappen, weil sich der Händler nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wird, bei dem vielleicht die Unwirksamkeit der EULA, aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages bestätigt wird.
Hmm letzteres könnte dem Händler ja egal sein ^^

Nun doch, es ist ja sein Geschäft, das ihm durch die Lappen geht ...

Und ja natürlich mache ich den Kaufvertrag rückgängig, alles andere wäre doch Quatsch, ich kaufe doch keine Software für Summe X und benutze sie dann nicht weil mir die EULA nicht passt. Entweder ich reklamiere sie oder ich kaufe sie gar nicht erst, in beiden Fällen gibt es weniger Umsatz.

... wegen etwas, das nicht den Kaufvertrages zwischen ihm und dir betrifft. Aber wie gesagt, die niedrige Marge wird ihn eher zur Kulanz bewegen.

Fraglich im Übrigen auch was ist, wenn sich die EULA zwischendurch ändert. Erstmals gewahr wurde ich auf die Problematik, als ich feststellte, wie Freunde allwöchentlich neue EULA von WorldOfWarcraft abnickten. Du sagst mir ich kann die EULA akzeptieren und ignorieren, ich würde sie gerne ablehnen. Ist für die Diskussion aber nebensächlich, denn irgendwie mache ich was was den Bestimmungen widerspricht, ich werde von der "bestimmungsgemäßen Benutzung" seitens des Serverbetreibers ausgeschlossen.

Hier ist die Sachlage wieder anders, denn da liegt meiner Meinung nach nicht nur ein Kaufvertrag mit dem Händler vor, sondern auch noch ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Serverbetreiber, weil das ein Online-Spiel ist. Da gelten dann wieder Reglungen zwischen dir und dem Servicebetreiber. Die Hersteller-EULA sind nur dann unwirksam, wenn du kein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller eingehst, wie das bei Offline-Produkten der Fall ist.

Nun stellt sich doch die Frage inwiefern ich den Händler in die Haftung nehmen kann. Die sechs Monate Spielspaß will ich ja gerne bezahlen, aber ich hätte doch gerne den Kaufpreis zurück für das Produkt, was nicht (mehr) funktioniert oder ich möchte "Nachbesserung" (oder wie das nochmal heißt) damit es wieder funktioniert. Nun habe ich soetwas noch nicht ausprobiert, kann mir aber gut vorstellen, dass Händler das nicht leisten werden (bzw. können) und das auch Gerichte dem zustimmen würden.

Wie man dieses Dreieck auflöst, weiß ich nicht. Da hab ich auch noch keine einigermaßen gefestigte Meinung dazu. Vielleicht so: Wenn dir durch die Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, ist es so verändert, dass du das Produkt nicht mehr gemäß den ursprünglich vereinbarten Eigenschaften verwenden kannst. Wenn das ein Gewährleistungsfall ist, muss der Händler ran, ansonsten ... keine Ahnung.

Die TOS von Paypal passen in einen Schnellhefter -.-

Die Storys über diesen Verein allerdings nicht mehr.

dedlfix.