Tach!
Hast du mit denen einen wirksamen Vertrag geschlossen? Wenn ja, können sie dir trotzdem nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch untersagen.
Nur: Was nutzt einem das? Wenn sich $Software nicht installieren / starten läßt, wenn ein CD-Emulator installiert ist, kann man formell tausendmal im Recht sein, man kann die gekaufte Software nicht nutzen.
Es geht ja in der Diskussion erstmal nur um die rechtlichen Belange. Inwieweit die Ausübung meiner Rechte praktikabel ist, ist erstmal weniger von Belang. Du darfst jedenfalls die dich am bestimmungsgemäßen Gebrauch hindernden Teile umarbeiten - und dies vermutlich auch von einem Dienstleister machen lassen. Ob es dazu Urteile gibt, in welchem Maße man dazu Cracks einsetzen darf, ist mir nicht bekannt.
dedlfix.