Alex: Kauf von Netzwerkfestplatte bei PC-Spezialist

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Hallo,

Sofern wir hier nicht von einem Online-Kauf reden, bei dem du nach Fernabsatzgesetz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht hättest, vermutlich gar nichts.

Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr.

„xcopy funktioniert nicht wie erwartet bei Nutzung als Netzwerkplatte“ dürfte keinen Anspruch auf Wandelung/Gewährleistung begründen, weil es sich kaum um „Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft“ handeln wird.

§434:
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Eine zugesicherte Eigenschaft/vereinbarte Beschaffenheit ist nur ein Weg, in den Sachmangel zu kommen - in den Nummern 1 und 2 werden weitere genannt, welche meiner Meinung nach durchaus zutreffen könnten.

Ob sie zutreffen kann ich mangels Kenntnis in dem technischen Bereich nicht sagen.

Wenn es kein Sachmangel ist, wäre immer noch eine Anfechtung wegen eines Irrtums möglich - hier müsste man als Irrender dann aber wohl Schadensersatz leisten.

Vielleicht lohnt es sich, an Computerbild zu schreiben. Die haben hinten immer eine Rechts-Rubrik und dort ist die entsprechende Mail-Adresse angegeben. Die können das technisch Prüfen und auch rechtlich. Auch wenn der Kunde nicht Recht hat, versuchen die in ihren Beispielfällen immer wieder, den Händler zu Kulanz zu bewegen. Man muss halt nur glück haben und genommen werden...

Die Originalverpackung ist übrigens bei Gewährleistung, Irrtum und Widerruf egal.

Gruß
Alex