Tach,
hinzu kommt, dass für Außenstehende nicht zu erkennen ist, ob eine Privatnutzung erlaubt ist und dann sind auch Mails an persönliche und erratbare Adressen (vorname.nachname@firma etc.) geschützt.
Sorry, verstehe nicht, was du damit sagen willst.
Wenn die Privatnutzung verboten ist, kann der Arbeitgeber Telekommunikationsrechtlich mit den Mails seiner Arbeitnehmer machen, was er will. Da darf er jede einzelne - egal ob ein- oder ausgehend - durchlesen etc.
das Brief-/Telekommunikationsgeheimnis schützt beide beteiligten Parteien, ich kann als Arbeitgeber (vielleicht) die Privatnutzung von E-Mail verbieten, richte ich ihm allerdings eine persönlich zuordbare Adresse zu kann ein Außenstehender nicht erkennen, ob der Arbeitnehmer die Mails privat nutzen darf oder nicht (woran auch?). Beispiel: Ich habe eine E-Mail-Adresse der Form jens.holzkaemper@firma.com, jemand der mich kennt und mit mir in Kontakt treten will, errät diese oder findet sie auf der Firmenhomepage etc. und schreibt mir eine E-Mail, dann darf laut meiner Auffassung diese nicht gelesen werden. Da der Arbeitgeber, das aber nicht erkennen kann, bevor er die Mail gelesen hat ...
Ich hatte vor der Einrichtung eines E-Mail-Servers für einen unserer Kunden zum Thema recherchiert, bin mir aber leider nicht mehr sicher, ob ich wegen eines Urteils oder nur aufgrund anwaltlicher Einschätzungen dazu gekommen bin.
mfg
Woodfighter