LX: Verwendung Satelliten-Bilder aus Google Earth in Diplomarbeit

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Hallo, Marc!

Unter dem Begriff "Fair Use" sind im Urheberrecht generell jene Bedingungen zusammengefasst, die eine Nutzung bzw. Veröffentlichung ohne ausdrückliche Genehmigung erlauben, etwa für Forschung und Lehre (§ 52a UrhG). Insofern ist der Begriff durchaus auf das deutsche Recht übertragbar.

Google ist darüber hinaus nicht dafür bekannt, Einzelpersonen abzumahnen. Deren Rechtabteilung ist zu sehr damit beschäftigt, Oracle, Microsoft und Apple abzuwehren, um sich mit einfachen Studenten aufzuhalten.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr (vielleicht können wir ja mal im Forum bei (RECHT) einen Standardtext einfügen, dass hier keine verbindliche Rechtsberatung geleistet wird.

Gruß, LX

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RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.