Da würde ich ohne Genehmigung gar nichts tun, damit wird nämlich fremdes Material unerlaubt verwendet.
Was, bitte ist "fremdes Material"?
Ein Copyright kommt ja wohl nicht infrage, der Inhalt des Bildes ist ja keine "Leistung", die schützeswert wäre.
Und was das Persönlichkeitsrecht gezeigter Personen angeht: Das ist vergleichbar mit Google Street View. Die Gesichter sind wegen der Entfernung nicht erkennbar. Auffällige Kleidung aber sehr wohl.
Hier mal ein Beispiel aus Basel: Barfüsserplatz
Gast