Alex: Nutzungsbedingung für eine Community

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Hi,

Ne Pinnwand gibt es bei mir auch, die ist schon bei meiner Komponente dabei gewesen. Ich verwende Joomla + Jomsocial. Was ich mir gekauft habe. Könnte ich jetzt für diese Pinnwand ärger bekommen?

Sorry, da müsste ich mich schon weit aus dem Fenster lehnen, wenn ich da irgendwas zu sage. Aber nach den allgemeinen Regeln zur Patentierbarkeit würde ich schon sagen, dass es sich schon sehr ähneln müsste und auch die Hintergrundfunktionen der Facebook Pinnwand immitieren müsste, um darunter zu fallen.

Aber such einfach mal nach dem Facebook Pinwand Patent - da findet man Infos, was geschützt ist etc.

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Siehe mal mein Beitrag zu T-Rex, habe da aufgelistet, was ich gerne vermeiden möchte und was meine Nutzer machen dürfen.
Würde das jetzt auch unter den AGBs fallen?

Schau dir doch mal die Legaldefinition von AGB an. Daraus ergibt sich, dass online zwangsläufig alles, was den Vertrag prägt AGB im Sinne des §305 BGB sind. Das ist so, weil eben jeder User die gleiche Website sieht und die Bedingungen so also zwingend vorformuliert sind und diese auch einseitig gestellt sind, da der User die Website ja nicht mit seinen individuellen Vertragswünschen abändern kann.

Unterscheiden muss man zu dem, was die Leute umgangssprachlich (und oft, fälschlicher Weise, auch juristisch) als AGB bezeichnen.

Die Leistungsdefinition sind in einem Fall wie hier zweifellos AGB. Sie sind aber nicht die "umgangssprachlichen AGB", weil damit Nebenabreden gemeint sind, die mit der Leistung nichts zu tun haben und nach §307 der Inhaltskontrolle unterliegen.

Aber auch bei den AGB-Teilen, die die Leistungsbestimmung beinhalten gilt z.B. das Transparenzgebot des AGB-Rechts.

Aber, wie Sven schon gesagt hat, kann man sich von der Haftung ggü. Dritten kaum durch Vereinbarung mit einem User befreien. Das geht allenfall, wenn man in der Störerhaftung Prüf- und Kontrollpflichten hat und die (teilweise) durch Vereinbarungen mit seinem Vertragspartner durchsetzt. (Aber da wird irgend eine lasche Nutzungsbedingung/AGB einer Community nicht ausreichen, da brächte man schon eher etwas mit Vertragsstrafe oder dergleichen.)

Datenschutz möchte ich auch schon gerne haben, möchte mich halt weitgehend schützen. TMG ist mir noch nicht bekannt, werde ich gleich mal nach Googln.

Ja, das solltest du. Das TMG ist nämlich strenger als das BDSG (= das "normale" Datenschutzrecht).

Schau auch mal nach eBooks von Anwälten zu eCommerce, Communities, Social Media. Man stolpert, zumindest wenn man das liest was ich so lese im Internet, immer wieder auch über kostenlose eBooks. Aber leider habe ich gerade keinen Link parrat.

Gruß
Alex