Wenn das Ergebnis optisch (fast) 1:1 mit dem Original ist, könnte es (Schöpfungshöhe vorausgesetzt) ein verstoß gegen das Urheberrecht sein, is irgendwie logisch. Es wäre nur schwerer zu entdecken.
Und woher weiß ich, ob die Schöpfungshöhe erreicht ist?
Wissen kann man das nur durch ein rechtskräftiges Urteil, sonst kann man nur vermuten.