Tom: AGB für Webshop

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Hello,

Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.

Muss ein Web-Shop denn eine eigne AGB haben oder reicht der Hinweis auf eine "AGB-Superklasse" (Land, Bund, EU...)?

Wie meinst Du das?

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind doch für jede Firma individuell, sonst wären sie unnötig.

Ein Webshop muss keine allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Ohne unterliegt jegliches Handeln den gültigen Gesetzen. Mit Geschäftsbedingungen unterliegt das Handeln auch den Gesetzen, manche Abschnitte lassen aber individuelle Regelungen zu. Mehr können AGB sowieso nicht bewirken.

Im Zweifelsfall muss der Anbieter aber immer nachweisen können, ob er die AGB in der behaupteten Form dem Kunden überhaupt zur Kenntnis gebracht hat und dieser diese auch akzeptiert hat.

Aber selbst dann gelten immer noch nicht alle Punkte der AGB, auch wenn sie vom Gesetz her zulässig wären. Eine vertragliche Hauptabrede darf nicht zwischen Nebenabreden versteckt werden. Das wäre dann für den Kunden "überraschend" und damit mit großer Erfolgsaussicht anfechtbar, wenn nicht sowieso schon durch Grundsatzentscheidungen nichtig.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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