AGB für Webshop
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1 Der Martin0 Texter mit x0 occurred
0 Tom
Hallo,
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
Diese sind etwas umfangreicher, weil hauptsächlich Fotos verkauft werden, und somit auch die Nutzungsrechte/Lizenzen usw. abgehandelt werden müssen.
Die Anfrage bei einer RA-Kanzlei ergab einen ca. Preis von 1.000,-- EUR.
Nun meine Frage an euch:
Sind AGBs immer so teuer?
Gibt es irgendwo eine gute und billigere Lösung?
cheers
occurred
Hi,
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
nein, ganz bestimmt nicht. Möglicherweise AGB, aber keine AGBs.
Grundsätzlich: Du brauchst nur dann spezielle, auf deinen Fall zugeschnittene AGB, wenn du nicht die "Defaultwerte" des BGB anwenden möchtest, sondern deinen Kunden davon abweichende Rechte einräumen oder -soweit zulässig- beschränken möchtest.
Diese sind etwas umfangreicher, weil hauptsächlich Fotos verkauft werden, und somit auch die Nutzungsrechte/Lizenzen usw. abgehandelt werden müssen.
Das könnte ein Grund sein.
Die Anfrage bei einer RA-Kanzlei ergab einen ca. Preis von 1.000,-- EUR.
Nun meine Frage an euch:
Sind AGBs immer so teuer?
Nein - es ist die gewissenhafte Arbeit und die Erfahrung des Fachmanns, die teuer sind.
Immerhin muss der Jurist sich in dein Geschäftsmodell hineindenken, die Möglichkeiten und auch die möglichen Schlupflöcher entdecken, und dann deine Wunschvorstellungen mit dem abgleichen, was unser Rechtssystem hergibt. Wenn er seine Aufgabe ernst nimmt, will ich durchaus glauben, dass er da einige Stunden dransitzt. Und der wird sein Stundenhonorar sicher nicht mit lausigen 30 Euro ansetzen.
Gibt es irgendwo eine gute und billigere Lösung?
Irgendeinen Standardtext "von der Stange"? Das gibt's bestimmt auch billiger.
So long,
Martin
Nein - es ist die gewissenhafte Arbeit und die Erfahrung des Fachmanns, die teuer sind.
Das ja - ich hatte aber schon mit mit Anwälten und Notaren zu tun die durch danabensitzen und "Mit dem iPhone spielen" in einer viertel Stunde 250 Euro verdient haben für die Beglaubigung einer Unterschrift - in dieser Branche wissen manche echt wie man Sche^WPapier vergoldet.
Aber 1000 Euro für maßgeschneiderte AGB sind eigentlich nicht viel.
Irgendeinen Standardtext "von der Stange"? Das gibt's bestimmt auch billiger.
Wobei dadurch dann vermutlich später Kosten entstehen - bei den AGB die der Anwalt verbockt hat, könnte aber bei einem Patzer möglicherweise der Anwalt selbst haftbar gemacht werden.
Hello,
Wobei dadurch dann vermutlich später Kosten entstehen - bei den AGB die der Anwalt verbockt hat, könnte aber bei einem Patzer möglicherweise der Anwalt selbst haftbar gemacht werden.
Na, das versuch mal. Da muss der schon Nazigeschwafel oder was ähnlich Dämliches verfasst haben, damit sich ein Kollege findet, der ihm ans Bein pinkelt.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hallo,
Das ja - ich hatte aber schon mit mit Anwälten und Notaren zu tun die durch danabensitzen und "Mit dem iPhone spielen" in einer viertel Stunde 250 Euro verdient haben für die Beglaubigung einer Unterschrift - in dieser Branche wissen manche echt wie man Sche^WPapier vergoldet.
Darüber mag sich streiten lassen, aber dem Notar kann man die Schuld nicht in die Schuhe schieben - außer vielleicht, dass er einen "falschen" Beruf gewählt hat.
Die Gebühren orientieren sich an einer (gesetzlichen) Gebührenordnung von der der Notar (im Gegensatz zum Anwalt) nicht abweichen darf. Wenn der Streitwert also hoch genug ist kommt man eben auf 250 € für eine lausige Beurkundung...
Den Preis für die AGB halte ich auch für OK. Man kann sich natürlich nochmal umhören, ob man was billigeres findet. Aber individuell erstellte AGB bekommt man nicht geschenkt. Zumal das Urheberrecht nicht gerade freundlich zu denen ist, die nicht der Urheber selbst sind...
Man kann sich das hier ja mal anschauen: http://www.say-ho.com/start/
Bis vor kurzem hat der Anwalt da noch recht günstig ein Startpaket angeboten. Jetzt macht er es anscheinend nur noch bei interessanten Projekten...Aber anscheinend geht es ja hier um sowas.
Ich kenne den Anwalt nicht, bin da nur mal über sein Datenschutz-Blog drauf gestoßen.
Gruß
Alex
Hallo,
Grundsätzlich: Du brauchst nur dann spezielle, auf deinen Fall zugeschnittene AGB, wenn du nicht die "Defaultwerte" des BGB anwenden möchtest, sondern deinen Kunden davon abweichende Rechte einräumen oder -soweit zulässig- beschränken möchtest.
Immer wieder findet man gerade bei Webshops in den AGB die Regelungen des BGB wiederholt. Dass diese Doppelung nicht der eigentliche Zweck der AGB ist, ist zwar klar; andererseites beobachte ich bei mir selbst, dass es dennoch Vertrauen schafft.
Wenn ich im Internet bei einem mir noch unbekannten Shop bestelle, schaue ich immer in die AGB und suche insbesondere nach den Regelungen zum Widerrufsrecht. Auch wenn ich selbst durch geltendes Recht in Deutschland ohnehin abgesichert bin, zeigt es mir doch, dass der Betreiber des Webshops auch davon weiß und sich Gedanken gemacht hat, wie dies umgesetzt werden soll.
Noch lieber ist es mir natürlich, wenn das nicht (nur) in den AGB steht, sondern es eine extra Seite gibt mit Informationen, Formularen und Portodruck..
Viele Grüße,
Sebastian
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
nein, ganz bestimmt nicht. Möglicherweise AGB, aber keine AGBs.
http://canoo.net/blog/2009/04/07/gmbhs-oder-gmbhen-die-mehrzahl-von-abkurzungen/
Hallo,
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
nein, ganz bestimmt nicht. Möglicherweise AGB, aber keine AGBs.
http://canoo.net/blog/2009/04/07/gmbhs-oder-gmbhen-die-mehrzahl-von-abkurzungen/
interessanter Hinweis dazu - aber im Falle der AGB steht ja die Abkürzung selbst per definitionem schon für den Plural Allgemeine Geschäftsbedingung_en_. Die Frage, wie man diese Abkürzung in den Plural setzt, ist daher nichtig. Das wird ja in den Kommentaren auf der verlinkten Seite ebenfalls erwähnt.
Ciao,
Martin
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
nein, ganz bestimmt nicht. Möglicherweise AGB, aber keine AGBs.
http://canoo.net/blog/2009/04/07/gmbhs-oder-gmbhen-die-mehrzahl-von-abkurzungen/
Bei Abkürzungen die bereits im Plural stehen, wird kein Plural mehr gebildet.
Während also DVDs durchaus ok ist, ist es AGBs nicht.
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
nein, ganz bestimmt nicht. Möglicherweise AGB, aber keine AGBs.
http://canoo.net/blog/2009/04/07/gmbhs-oder-gmbhen-die-mehrzahl-von-abkurzungen/
Bei Abkürzungen die bereits im Plural stehen, wird kein Plural mehr gebildet.
Jein. AGBs sind (z.B.) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrere Shops, dann ist AGB der Name für eine Einheit nicht für eine Bedingung. Falls* er im obigen Zitat meinte, das er mehrere AGBs braucht um sich die richtigen rauszusuchen, dann waren AGBs gemeint. Bei "Sind AGBs immer so teuer?" waren bestimmt AGBs gemeint. Man fragt auch nicht ob BMW** teuer sind, sondern ob BMWs teuer sind.
*Vermutlich aber nicht, insofern ist dein Einwand nicht nur berechtigt.
**für sich ein Plural
Man fragt auch nicht ob BMW** teuer sind, sondern ob BMWs teuer sind.
Das ist schwierig - ich würde tendentiell folgende beiden Varianten in betracht ziehen - selbst hätte ich die erste gewählt:
[...] ob BMW teuer ist, [...]
[...] ob die BMW teuer sind, [...]
**für sich ein Plural
Jetzt hat er es :)
Man fragt auch nicht ob BMW** teuer sind, sondern ob BMWs teuer sind.
Das ist schwierig - ich würde tendentiell folgende beiden Varianten in betracht ziehen - selbst hätte ich die erste gewählt:
[...] ob BMW teuer ist, [...]
Das ist eine andere Frage, so als ob McDoof teuer ist, statt ob deren Burger teuer sind.
[...] ob die BMW teuer sind, [...]
Ob die bayerischen Motoren Werke teuer sind wollte ich auch nicht wissen.
Das ist schwierig
Es ist nicht immer das gemeint, wofür die Abkürzung selbst steht. Mit BMW werden eben nicht nur die bayerischen Motoren Werke bezeichnet, sondern auch deren Fahrzeuge. Mit AGB werden nicht nur mehrere allgemeine Bedinungen bezeichnet, die jemand für einen Geschäftsabschluß geltend macht, sondern auch das Gesammtkonstrukt welches die Bedingungen enthält. Von den Fahrzeugen und den Konstrukten gibt es mehrere aber die einzelnen sind in der Einzahl.
Nun kann man sagen, wenn es Bezeichnungen für was anderes sind, als das wofür die Abkürzung selbst steht, dann sind es genau genommen keine Abkürzungen mehr. Dann ist deine Aussage "Bei Abkürzungen die bereits im Plural stehen, wird kein Plural mehr gebildet." aber kein Einwand auf meinen Einwand.
Das ist eine andere Frage, so als ob McDoof teuer ist, statt ob deren Burger teuer sind.
Ob die bayerischen Motoren Werke teuer sind wollte ich auch nicht wissen.
Ich hab' die Frage falsch verstanden - ich ging davon aus, dass du 1x das unternehmen meinst (Plural-S ist nicht ok) und 1x die Fahrzeuge (dort schon).
Nun kann man sagen, wenn es Bezeichnungen für was anderes sind, als das wofür die Abkürzung selbst steht, dann sind es genau genommen keine Abkürzungen mehr.
Das ist auch so - SMS ist im Sprachgebrauch schon lange von der Abkürzung (Short Message Service) zum Synonym für "Kurznachricht" übergegangen.
Ich verschicke "eine SMS" ist somit also richtig - obwohl eigentlich "Ich verschicke eine Nachricht über den SMS", "Ich verschicke eine SM" oder meinetwegen auch noch "Ich verschicke eine SMS-Nachricht" sicher besser geeignet wären.
Dann ist deine Aussage "Bei Abkürzungen die bereits im Plural stehen, wird kein Plural mehr gebildet." aber kein Einwand auf meinen Einwand.
Doch - denn AGB ist eindeutig eine Abkürzung während BMW (gemeint die Fahrzeuge selbst, nicht der hersteller) imho keine Abkürzung ist - ich glaubek kaum, dass BMW die irgendwo als bayerischer Motor-Wagen bezeichnet :p
Doch - denn AGB ist eindeutig eine Abkürzung während BMW (gemeint die Fahrzeuge selbst, nicht der hersteller) imho keine Abkürzung ist - ich glaubek kaum, dass BMW die irgendwo als bayerischer Motor-Wagen bezeichnet :p
Die Erklärung ist fürn Arsch, weil hinter AGB das fehlt, was hinter BMW steht, nämlich eine Erläuterung was gemeint ist.
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
Diese sind etwas umfangreicher, weil hauptsächlich Fotos verkauft werden, und somit auch die Nutzungsrechte/Lizenzen usw. abgehandelt werden müssen.
Die Nutzungsrechte sind doch der hauptsächliche Vertragsgegenstand, das würde ich nicht in die A(llgemeinen)GBs packen.
Gibt es irgendwo eine gute und billigere Lösung?
Bist Du der erste mit dem Geschäftsmodell?
Gibt es irgendwo eine gute und billigere Lösung?
Bist Du der erste mit dem Geschäftsmodell?
Ja, Patent ist angemeldet.
Es geht wirklich um eine Neuerung!
Bist Du der erste mit dem Geschäftsmodell?
Ja, Patent ist angemeldet.
Es geht wirklich um eine Neuerung!
Was soll daran, Bilder körperlich oder nicht körperlich, inklusive oder exklusive Nutzungsrechten zu verkaufen, patentierbar sein? Selbst wenn, geschäftlich läßt es sich auf das genannte herunterbrechen und damit bist Du nicht der erste. Also schau was andere haben.
Hello,
für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
Diese sind etwas umfangreicher, weil hauptsächlich Fotos verkauft werden, und somit auch die Nutzungsrechte/Lizenzen usw. abgehandelt werden müssen.Die Anfrage bei einer RA-Kanzlei ergab einen ca. Preis von 1.000,-- EUR.
1000,- Euro für AGB sind ein Witz. Da solltest Du dich nicht beschweren.
Aber warum fragst Du keinen Notar, der sich mit Internetshops auskennt? Notariatsgebührensätze liegen i.d.R. unter denen der Rechtsanwälte.
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
hi Tom,
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Muss ein Web-Shop denn eine eigne AGB haben oder reicht der Hinweis auf eine "AGB-Superklasse" (Land, Bund, EU...)?
Hotti
Hello,
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Muss ein Web-Shop denn eine eigne AGB haben oder reicht der Hinweis auf eine "AGB-Superklasse" (Land, Bund, EU...)?
Wie meinst Du das?
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind doch für jede Firma individuell, sonst wären sie unnötig.
Ein Webshop muss keine allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Ohne unterliegt jegliches Handeln den gültigen Gesetzen. Mit Geschäftsbedingungen unterliegt das Handeln auch den Gesetzen, manche Abschnitte lassen aber individuelle Regelungen zu. Mehr können AGB sowieso nicht bewirken.
Im Zweifelsfall muss der Anbieter aber immer nachweisen können, ob er die AGB in der behaupteten Form dem Kunden überhaupt zur Kenntnis gebracht hat und dieser diese auch akzeptiert hat.
Aber selbst dann gelten immer noch nicht alle Punkte der AGB, auch wenn sie vom Gesetz her zulässig wären. Eine vertragliche Hauptabrede darf nicht zwischen Nebenabreden versteckt werden. Das wäre dann für den Kunden "überraschend" und damit mit großer Erfolgsaussicht anfechtbar, wenn nicht sowieso schon durch Grundsatzentscheidungen nichtig.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hello,
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Muss ein Web-Shop denn eine eigne AGB haben oder reicht der Hinweis auf eine "AGB-Superklasse" (Land, Bund, EU...)?
Wie meinst Du das?
So in Etwa wie Martin schon schrieb (BGB).
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind doch für jede Firma individuell, sonst wären sie unnötig.
Ja.
Ein Webshop muss keine allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Ohne unterliegt jegliches Handeln den gültigen Gesetzen. Mit Geschäftsbedingungen unterliegt das Handeln auch den Gesetzen, manche Abschnitte lassen aber individuelle Regelungen zu. Mehr können AGB sowieso nicht bewirken.
Ok, hier muss ich mich mal schlau machen, ob 'allgemein gültige Gesetze' zum Führen eines Kinkerlitzchen-Webshops ausreichen oder ob eine individuelle Anpassung gebraucht wird.
Im Zweifelsfall muss der Anbieter aber immer nachweisen können, ob er die AGB in der behaupteten Form dem Kunden überhaupt zur Kenntnis gebracht hat und dieser diese auch akzeptiert hat. [..]
Ein Weg zum Notar/Anwalt mit verbindlichen und pekunären Konsequenzen wird uns wahrscheinlich nicht erspart bleiben. Bis dahin mache ich am Design meines Mini-Webshops weiter ;)
Vielen Dank für Deine Hinweise,
Grüße an Alle,
Hotti
Hello,
Ein Webshop muss keine allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Ohne unterliegt jegliches Handeln den gültigen Gesetzen. Mit Geschäftsbedingungen unterliegt das Handeln auch den Gesetzen, manche Abschnitte lassen aber individuelle Regelungen zu. Mehr können AGB sowieso nicht bewirken.
Ok, hier muss ich mich mal schlau machen, ob 'allgemein gültige Gesetze' zum Führen eines Kinkerlitzchen-Webshops ausreichen oder ob eine individuelle Anpassung gebraucht wird.
Er sollte darauf hinweisen, zu welchem Gesetz verkauft wird, also welches Recht welchen Staates gilt. Das ist ja dann schon das nächste Problem. Wenn Du z.B. im gesamten deutschsprachigen Raum nebst deutschverstehenden Nachbarländern verkaufen willst, dann musst Du auch wissen, welches Recht zur Anwendung kommt. Beim Handel mit einem Schweizer hast Du dann auch noch den Zoll dazwischen.
Allerdings wird es immer einen guten Eindruck auf den Kunden machen, wenn Du schreiben kannst, dass Du keine vom Gesetz abweichenden Regelungen eingeführt hat und der Kunde daher den vollen gesetzlichen Schutz genießt. Dass Du den dann auch hast, brauchst Du ja nicht extra zu erwähnen :-)
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
hi,
Allerdings wird es immer einen guten Eindruck auf den Kunden machen, wenn Du schreiben kannst, dass Du keine vom Gesetz abweichenden Regelungen eingeführt hat ...
Wahrscheinlich müssen wir doch eine abweichende Regelung treffen für die Maßgeschneiderten Sachen: Die sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Die Frage ist dann eher die, wie ich sowas per Internet verkaufe...
Hotti
PS: Gib mal bitte Feedback, ob bei Euch der Schnee geschmolzen ist. Hab richtige Lust auf einen Verlängerten Kurzurlaub im Harz ;)
Hello,
PS: Gib mal bitte Feedback, ob bei Euch der Schnee geschmolzen ist. Hab richtige Lust auf einen Verlängerten Kurzurlaub im Harz ;)
Ich habe Dir noch etwas unter der Fichte auf meinem Hinterhof aufbewahrt. Aber sonst haben wir hier morgen angeblich 17°C im Schatten. Da wird er wohl nicht mehr lange überleben.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Allerdings wird es immer einen guten Eindruck auf den Kunden machen, wenn Du schreiben kannst, dass Du keine vom Gesetz abweichenden Regelungen eingeführt hat ...
Wahrscheinlich müssen wir doch eine abweichende Regelung treffen für die Maßgeschneiderten Sachen: Die sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Wenn ich mich nicht irre, sieht das BGB auch das so, also keine Abweichung.
§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, ... oder ...
Hi!
Ein Webshop muss keine allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Ohne unterliegt jegliches Handeln den gültigen Gesetzen. Mit Geschäftsbedingungen unterliegt das Handeln auch den Gesetzen, manche Abschnitte lassen aber individuelle Regelungen zu. Mehr können AGB sowieso nicht bewirken.
Und da sie - weil sie keiner liest - sowieso keine überraschenden Klauseln enthalten dürfen, gilt quasi immer das übliche Recht. Wenn dem Kunden gegenüber dem Recht Verbesserungen eingeräumt werden, so ist das was, womit man groß und fett wirbt und ebenfalls keine AGB braucht.
Lo!
Hallo,
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Hm, das finde ich interessant. Ich mache es seit einigen wenigen Jahren anders - aber vielleicht ja auch falsch!?
Da einem Auftrag stets eine Auftragsbestätigung folgt, werden dem Kunden hier die AGB übermittelt. Da die Version datiert ist, sehe ich kein Problem welches hier auftreten könnte. Sowohl in Angebot, Auftragsbestätigung als auch auf der Rechhnung steht dann "Es gelten meine AGB vom dd.mm.YYYY".
Allerdings arbeite ich hier auch nicht im Internet mit, denke aber, dass es hier auch vergleichbare Lösungen geben könnte. Was spricht dagegen, das im Webshop ähnlich zu machen? Also die AGB mit einem Datum zu identifizieren und dies entsprechend bei der Bestellung schon zu kennzeichnen.
Viele Grüße,
Sebastian
Hello,
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Hm, das finde ich interessant. Ich mache es seit einigen wenigen Jahren anders - aber vielleicht ja auch falsch!?
Da einem Auftrag stets eine Auftragsbestätigung folgt, werden dem Kunden hier die AGB übermittelt.
Dann gelten die aber noch nicht für den Auftrag, dem sie beigelegt wurden.
Da die Version datiert ist, sehe ich kein Problem welches hier auftreten könnte. Sowohl in Angebot, Auftragsbestätigung als auch auf der Rechhnung steht dann "Es gelten meine AGB vom dd.mm.YYYY".
Allerdings arbeite ich hier auch nicht im Internet mit, denke aber, dass es hier auch vergleichbare Lösungen geben könnte. Was spricht dagegen, das im Webshop ähnlich zu machen? Also die AGB mit einem Datum zu identifizieren und dies entsprechend bei der Bestellung schon zu kennzeichnen.
Im Internet ist alles möglich. Wenn die AGB nicht von einem zertifizierten Server kommen (an dem du selber nichts verändern kannst als Anbieter), kann der Kunde nachher alles behaupten und kommt vermutlich damit durch.
Versandhandel war schon immer riskant. Früher war es mal so, dass man die AGB beim ersten Mal ausdrucken musste und dann unterschrieben (per Fax) hinsenden. Da hatte der Anbieter zumindest einen Nachweis zur Glaubhaftmachung.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hallo,
Da einem Auftrag stets eine Auftragsbestätigung folgt, werden dem Kunden hier die AGB übermittelt.
Dann gelten die aber noch nicht für den Auftrag, dem sie beigelegt wurden.
Ist so richtig. In meinem Fall habe ich meist bei Erstkontakt die Anfrage und das Angebot dazwischen, später dann nur noch Auftrag/Bestätigung.
Im Internet ist alles möglich.
Uff, das hat man über Amerika auch mal gesagt ;)
Viele Grüße,
Sebastian