hotti: AGB für Webshop

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Hello,

Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.

Muss ein Web-Shop denn eine eigne AGB haben oder reicht der Hinweis auf eine "AGB-Superklasse" (Land, Bund, EU...)?

Wie meinst Du das?

So in Etwa wie Martin schon schrieb (BGB).

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind doch für jede Firma individuell, sonst wären sie unnötig.

Ja.

Ein Webshop muss keine allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Ohne unterliegt jegliches Handeln den gültigen Gesetzen. Mit Geschäftsbedingungen unterliegt das Handeln auch den Gesetzen, manche Abschnitte lassen aber individuelle Regelungen zu. Mehr können AGB sowieso nicht bewirken.

Ok, hier muss ich mich mal schlau machen, ob 'allgemein gültige Gesetze' zum Führen eines Kinkerlitzchen-Webshops ausreichen oder ob eine individuelle Anpassung gebraucht wird.

Im Zweifelsfall muss der Anbieter aber immer nachweisen können, ob er die AGB in der behaupteten Form dem Kunden überhaupt zur Kenntnis gebracht hat und dieser diese auch akzeptiert hat. [..]

Ein Weg zum Notar/Anwalt mit verbindlichen und pekunären Konsequenzen wird uns wahrscheinlich nicht erspart bleiben. Bis dahin mache ich am Design meines Mini-Webshops weiter ;)

Vielen Dank für Deine Hinweise,
Grüße an Alle,
Hotti