Hallo,
Grundsätzlich: Du brauchst nur dann spezielle, auf deinen Fall zugeschnittene AGB, wenn du nicht die "Defaultwerte" des BGB anwenden möchtest, sondern deinen Kunden davon abweichende Rechte einräumen oder -soweit zulässig- beschränken möchtest.
Immer wieder findet man gerade bei Webshops in den AGB die Regelungen des BGB wiederholt. Dass diese Doppelung nicht der eigentliche Zweck der AGB ist, ist zwar klar; andererseites beobachte ich bei mir selbst, dass es dennoch Vertrauen schafft.
Wenn ich im Internet bei einem mir noch unbekannten Shop bestelle, schaue ich immer in die AGB und suche insbesondere nach den Regelungen zum Widerrufsrecht. Auch wenn ich selbst durch geltendes Recht in Deutschland ohnehin abgesichert bin, zeigt es mir doch, dass der Betreiber des Webshops auch davon weiß und sich Gedanken gemacht hat, wie dies umgesetzt werden soll.
Noch lieber ist es mir natürlich, wenn das nicht (nur) in den AGB steht, sondern es eine extra Seite gibt mit Informationen, Formularen und Portodruck..
Viele Grüße,
Sebastian