Alex: AGB für Webshop

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Hallo,

Das ja - ich hatte aber schon mit mit Anwälten und Notaren zu tun die durch danabensitzen und "Mit dem iPhone spielen" in einer viertel Stunde 250 Euro verdient haben für die Beglaubigung einer Unterschrift - in dieser Branche wissen manche echt wie man Sche^WPapier vergoldet.

Darüber mag sich streiten lassen, aber dem Notar kann man die Schuld nicht in die Schuhe schieben - außer vielleicht, dass er einen "falschen" Beruf gewählt hat.

Die Gebühren orientieren sich an einer (gesetzlichen) Gebührenordnung von der der Notar (im Gegensatz zum Anwalt) nicht abweichen darf. Wenn der Streitwert also hoch genug ist kommt man eben auf 250 € für eine lausige Beurkundung...

Den Preis für die AGB halte ich auch für OK. Man kann sich natürlich nochmal umhören, ob man was billigeres findet. Aber individuell erstellte AGB bekommt man nicht geschenkt. Zumal das Urheberrecht nicht gerade freundlich zu denen ist, die nicht der Urheber selbst sind...

Man kann sich das hier ja mal anschauen: http://www.say-ho.com/start/

Bis vor kurzem hat der Anwalt da noch recht günstig ein Startpaket angeboten. Jetzt macht er es anscheinend nur noch bei interessanten Projekten...Aber anscheinend geht es ja hier um sowas.

Ich kenne den Anwalt nicht, bin da nur mal über sein Datenschutz-Blog drauf gestoßen.

Gruß
Alex