Hi,
das kommt drauf an - ich habe mit Paypal nie etwas zu tun gehabt und wehre mich auch mit allen Kräften dagegen. Wenn die Paypal-Rechnung den wirklichen Zahlungsempfänger und den Gegenstand nennt, der bezahlt wird, mag das für Endverbraucher genügen. Aber das weiß ich eben nicht. Wenn die Rechnung eben nichts weiter ausführt, belegt sie nur ein Geschäft zwischen dem Endkunden und Paypal.
Derjenige, der eine solche PayPal-Rechnung bekommt hat aber mit PayPal schon mal was zu tun gehabt - sonst würde er ja keine Rechnung von denen bekommen.
Er hatte genau dann mit PayPal zu tun, als er von der Anbieterwebsite auf PayPal als Zahlungsdienstleister weitergeleitet wurde. Es ist also ohne weiteres für den User erkennbar für wen das Geld bestimmt ist und mit wem er einen Vertrag hat.
Ich kenne diese "PayPal-Rechnungen" auch nicht. Aber ich kann mir keine praktische Konstellation vorstellen in der es hier wirklich zu Unklarheiten kommt.
Das einzige Problem sehe ich in der umstatzsteuerrechtlichen Korrektheit einer solchen Rechnung. Also kommt es eben darauf an, wen wir als Kunden haben.
Gruß
Alex