*Markus: Bei FB geteilte Links - Nutzungsrechte bei FB?

Hallo,

ich würde gerne den Besuchern meiner Website das Recht einräumen, auf dieser Website gehostete Zeichnungen für private Zwecke herunterzuladen. Eigentlich hätte ich ihnen auch gerne das Recht eingeräumt, diese bei Facebook zu posten, wenn nicht Facebook in seinen AGB folgendes vermerkt hätte: "Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“)". Das geht mir dann doch etwas zu weit.

Meine Frage: Wie verhält es sich bei in FB geposteten Links auf Inhalte meiner Website. Hierzu gibt es folgenden AGB-Text

"8. Besondere Bestimmungen für geteilte Links

Wenn du unsere „Teilen“-Schaltfläche in deine Webseite integrierst, unterliegst du den folgenden zusätzlichen Bedingungen:
Wir erteilen dir die Erlaubnis die „Teilen“-Schältfläche von Facebook zu verwenden, damit Nutzer Links oder Inhalte von deiner Webseite auf Facebook posten können.
Du erteilst uns und anderen Nutzern die Erlaubnis derartige Links und Inhalte auf Facebook zu verwenden.
Du wirst keine „Teilen“-Schaltfläche auf einer Seite platzieren, deren Inhalte gegen die vorliegende Erklärung verstoßen würden, wenn sie bei Facebook gepostet werden."

Was soll man unter dem Satz "Du erteilst uns und anderen Nutzern die Erlaubnis derartige Links und Inhalte auf Facebook zu verwenden." verstehen? Dass FB einfach nur das Recht eingeräumt wurde, den Link an sich zu speichern und nicht, dass sich FB irgendwelche Inhalte dieses Links zu eigen machen darf?

Viele Grüße,
Markus

  1. Hallo!

    Prinzipiell räumt sich Facebook das Recht ein, die Inhalte zu verbreiten (was notwendig ist, wenn etwas auf Facebook gepostet werden dürfen soll). Darüber hinaus verpflichten sie ihre Nutzer jedoch noch dazu, auch anderen Nutzern zu erlauben, ihre Werke beliebig zu verwenden, was deutlich weiter geht, als es im Sinne des Urheberrechts legitim sein kann.

    Insofern würde ich davon Abstand nehmen, etwas auf Facebook zu posten. Wenn ein fremder Nutzer etwas von Dir auf Facebook postet, müsste er dazu explizit von Dir berechtigt sein - er kann nicht wirksam gegenüber Facebook Deine Rechte übertragen.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)
  2. Wenn man auf Facebook einen Link postet, wird die Seite analysiert und sämtliche Bilder auf der Seite (ab einer gewissen Mindestgröße) werden als "Vorschaubild" vorgeschlagen. Der Nutzer kann dann davon eins auswählen, das von Facebook direkt auf den eigenen Servern gespeichert wird (in Einheitsgröße) und neben dem Link angezeigt wird...

    Das ganze Blabla bezieht sich meines Erachtens genau auf diese Tatsache.

    Die Inhalte der Seite selbst wird FB wohl eher nicht interessieren und sie werden sie sich wohl auch nicht zu eigen machen und später selbst veröffentlichen mit dem Hinweis, dass man ja vom Betreiber die Erlaubnis bekommen hat. Da gibt's andere (z.B. Google und seinen Index bzw. Cache). Dort hat man aber in der Regel nicht mal die "Erlaubnis". Höchstens kein "Verbot" (robots.txt).

    Facebook sichert sich durch diese Passage in den AGB IMHO lediglich selbst ab...