Hallo,
Ich habe vor ein paar Jahren Erinnerungen bekommen, die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig einzureichen. Bußgeld wurde keins angedroht, aber darauf hingewiesen, dass ein Verspätungszuschlag von bis zu 10% der vorauszuzahlenden USt auferlegt werden kann (§152 Abgabenordnung).
kommt mir bekannt vor - so eine "Verwarnung", also eine Erinnerung mit dem Hinweis, man werde dieses Mal kulanterweise von einen Verspätungszuschlag absehen, habe ich Mitte Oktober auch bekommen. Weil ich die USt-Voranmeldung für Q3 erst am 12. statt am 10. Oktober eingereicht habe.
Sesselpupser ... <eyeroll />
Gut, dachte ich mir, 10% von 0€ USt kann ich grad noch so verkraften und hab künftig den 10. des Folgemonats als grobe Richtlinie betrachtet.
Hier am Ort scheinen sie Langeweile zu haben. Da bin ich wohl gut beraten, die Termine sorgfältig einzuhalten.
Ciao,
Martin
TEAM: Toll, Ein Anderer Macht's.
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