Hallo,
Ohne die rechtliche Lage zu kennen: Sollte man sich nicht auch vorher überlegen bzw. erkundigen, ob man das bzw. diejenigen, die die Kamera aufnimmt, ohne deren Einverständnis einfach so ins Netz blasen darf?
das ist ganz sicher ein guter Hinweis. Allerdings gilt AFAIR die Faustregel, dass man Motive, die öffentlich sichtbar sind, auch ohne weiteres wiederveröffentlichen darf. Das war ja z.B. auch ein heißes Thema im Zusammenhang mit Google Streetview.
Prekär wird es, wenn man mit der Kamera Dinge "sieht", die dem normalen Passanten verborgen bleiben, etwa Nachbars Garten oder die Tanzshow hinter dem hohen Zaun. Auch das wurde bei Google Streetview thematisiert, weil die Burschen ja mit bis zu 4m hohen Kamera-Stativen durch die Gegend fahren.
Sobald Personen im Bild sind, ist ebenfalls Vorsicht geboten; solange sie nicht erkennbar sind und sozusagen als Statisten das Gesamtbild bevölkern, ist das nicht tragisch. Wenn sie aber eindeutig erkennbar sind oder einen wesentlichen Aspekt des Bildes ausmachen, wird's brenzlig.
So long,
Martin
Ich stehe eigentlich gern früh auf.
Außer morgens.
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