Texter mit x: Domainname

Beitrag lesen

http://www.it-recht-kanzlei.de/Urteil/4430/LG_Braunschweig/22_O_107909/Memory_virtuelles_Kartenspiel_die_markenrechtliche_Realitaet.html

Auch wenn eine Domainnutzung nicht unbedingt dem entsprechen muß, was hier abgeurteilt wurde, so kann es doch der Fall sein. Ob das in deinem Fall zutrifft, kommt auf die genauen Umstände an und sollte anhand dieser Umstände vom Fachmann beurteilt werden.

Es gibt, wenn ich mich recht entsinne, auch ein älteres ähnliches Urteil zu Memory nur ohne Internetbezug. Dafür, daß es aber immer auf die konkreten Umstände ankommt, gibt es auch ein Memory-Beispiel.
http://www.n-tv.de/panorama/Kein-Markenschutz-fuer-Memory-article880458.html
Ich habe aber nicht nachgeforscht, ob es bei den Entscheidungen geblieben ist.