Robert Ratlos: Domainname

Hallo ihr Domainfüchse,

ich hoffe, dass ihr mir aus eurer Praxis ein paar gute Hinweise geben könnt.

Also ich will eine Domain betreiben für ein Spiel. Nennen wir sie mal exemplarisch "skat-club.tld". Bei "skat-club.de" als domainname wäre es mir allerdings ziemlioch offensichtlich, dass man den benutzen dürfte, wenn er noch frei wäre, weil das Spiel "Skat" wurde bereits um 1820 von der Altenburger Spielkartenfabrik "erfunden" und kann damit in Deutschland nicht mehr gesschützt sein.

Das von mir anvisierte Spiel ist aber noch keine 20 Jahre alt.

Darf ich trotzdem den Namen "meinspiel-club.de" verwenden? Wer hat sowas schon mal gemacht und welche Erfahrungen wurden gemacht?

Danke für jeden Hinweis.

Grüße
Robert

  1. Moin Moin!

    Das von mir anvisierte Spiel ist aber noch keine 20 Jahre alt.

    Darf ich trotzdem den Namen "meinspiel-club.de" verwenden?

    Frag einen Fachanwalt für Markenrecht. Besser zwei oder drei. Und leg Dir eine gute Rechtsschutzversicherung zu. Versuch auch mal, mit dem Markeninhaber Kontakt aufzunehmen.

    Alexander

    --
    Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
  2. Das darfst du ohne weiteres tun.
    Eine Domain unterliegt keinem Markenrecht. Öffentliche Anstallten dürfen dir den Namen aber wegnehmen. Sprich wenn du eine Domain uni-rexhausen.de hast, dann kann dir die uni den Namen wegnehmen - einfach so. So auch Öffentliche Einrichtungen wie Städte, Gemeinden etc.. Aber nur wenn ein berechtigtes Interesse an dem Namen bestehen.

    Wenn du den Namen einer Firma nimmst, dann kann es sein, dass du auch die Domain räumen musst. Dass wird geht dann aber meist vor Gericht ausgetüfftelt. Dir kann aber niemand etwas bezüglich Namensrechte oder Urheberrecht oder so was anhaben. Im schlimmsten Fall musst du die Domain eben hergeben.

    Mein Wissensstand ist ca. 5 Jahre alt. Damals hab ich mich mit einem Donutladen Selbstständig gemacht. Da war das am Anfang ein recht umfangreiches Thema. Auch bezüglich Markenrechte kann ich dir ein wenig weiterhelfen. Natürlich alles ohne Gewähr.

    Gruß
    Markenrechtsexperte
    T-Rex

    1. Hi,

      Eine Domain unterliegt keinem Markenrecht. Öffentliche Anstallten dürfen dir den Namen aber wegnehmen.

      oder auch nicht.
      Die Stadt Suhl hatte vor Gericht keinen Erfolg ...

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      O o ostern ...
      Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
    2. Das darfst du ohne weiteres tun.

      Du bist sehr optimistisch!

      Eine Domain unterliegt keinem Markenrecht.

      Das ist so falsch, dass man es eigentlich löschen sollte. Zumindest unkommentiert darf man das den Lesern zuliebe aber nicht.

      Öffentliche Anstallten dürfen dir den Namen aber wegnehmen. Sprich wenn du eine Domain uni-rexhausen.de hast, dann kann dir die uni den Namen wegnehmen - einfach so. So auch Öffentliche Einrichtungen wie Städte, Gemeinden etc.. Aber nur wenn ein berechtigtes Interesse an dem Namen bestehen.

      Wegnehmen und Nutzen-Dürfen sind zwei völlig unterschiedliche Sachen!

      Wenn du den Namen einer Firma nimmst, dann kann es sein, dass du auch die Domain räumen musst. Dass wird geht dann aber meist vor Gericht ausgetüfftelt. Dir kann aber niemand etwas bezüglich Namensrechte oder Urheberrecht oder so was anhaben. Im schlimmsten Fall musst du die Domain eben hergeben.

      Nein, im besten Falle muss man die Domain nur hergeben. Normalerweise zahlt man dann auch noch massig Gerichts- und Anwaltsgebühren, gibt eine strafbewährte Unterlassungserkärung ab und zahlt evtl. Schadensersatz.

      Diese Ansprüche ergeben sich dann vorallem auch aus dem Markenrecht! Selbstverständlich greift das Markenrecht in einer solchen Situation.

      Aber auch das "normale" Namensrecht kann natürlich greifen. Für Urheberrechtsprobleme muss man aber in der Tat schon einen speziellen Fall haben.

      Gruß
      Alex

      1. Nein, im besten Falle muss man die Domain nur hergeben. Normalerweise zahlt man dann auch noch massig Gerichts- und Anwaltsgebühren, gibt eine strafbewährte Unterlassungserkärung ab und zahlt evtl. Schadensersatz.

        Ein Beispiel dazu:
        http://www.heise.de/newsticker/meldung/Intel-setzt-Aktion-gegen-inside-Webseiten-fort-105803.html

        ... und da war es noch nichtmal ein Markenname...

  3. Moin,

    Darf ich trotzdem den Namen "meinspiel-club.de" verwenden? Wer hat sowas schon mal gemacht und welche Erfahrungen wurden gemacht?

    Link
    Der Kategorie "Recht" zufolge würde ich "maumau-club.de" durchaus wagen, "callofduty-club.de" eher meiden.

    Grüße Marco

  4. http://www.it-recht-kanzlei.de/Urteil/4430/LG_Braunschweig/22_O_107909/Memory_virtuelles_Kartenspiel_die_markenrechtliche_Realitaet.html

    Auch wenn eine Domainnutzung nicht unbedingt dem entsprechen muß, was hier abgeurteilt wurde, so kann es doch der Fall sein. Ob das in deinem Fall zutrifft, kommt auf die genauen Umstände an und sollte anhand dieser Umstände vom Fachmann beurteilt werden.

    Es gibt, wenn ich mich recht entsinne, auch ein älteres ähnliches Urteil zu Memory nur ohne Internetbezug. Dafür, daß es aber immer auf die konkreten Umstände ankommt, gibt es auch ein Memory-Beispiel.
    http://www.n-tv.de/panorama/Kein-Markenschutz-fuer-Memory-article880458.html
    Ich habe aber nicht nachgeforscht, ob es bei den Entscheidungen geblieben ist.