GrandmasterA: Domainname

Beitrag lesen

Nein, im besten Falle muss man die Domain nur hergeben. Normalerweise zahlt man dann auch noch massig Gerichts- und Anwaltsgebühren, gibt eine strafbewährte Unterlassungserkärung ab und zahlt evtl. Schadensersatz.

Ein Beispiel dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Intel-setzt-Aktion-gegen-inside-Webseiten-fort-105803.html

... und da war es noch nichtmal ein Markenname...