fastix®: BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

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Moin!

Hi!

... oder wie am als "Webdesigner" nicht verkaufen darf.

http://www.google.de/search?hl=de&q=BGH+%22VII+ZR+22%2F11%22

Mittlerweile sind die Vertreiber bis in's tiefste Österreich vorgedrungen, um auch noch die letzten uninformierten KMU abzuzocken. Ich "durfte" vor ein paar Wochen bei einem Verkaufsgespräch dabei sein. Das läuft nach wie vor haargenau nach dem bekannten Schema...

FG Ulysses

Das sollte mich zwar de jure wundern, ich wundere mich aber nicht, dass mich das nicht wundert.

Gerichtliche Verfügung des LG Salzburg

Nachfolgender Vergleich

Wenn es so ist wie Du darstellst, dann ist der

Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Schwarzenbergplatz 14
1041 Wien Postfach

der ideale und sehr interessierte Ansprechpartner.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix