Hallo liebe Community,
ich weiß das passt nun hier nicht ganz rein aber ich möchte mal wissen was euch dazu einfällt.
Ich bin anfang 30 und bin gelernter Webdesigner/Screendesigner und Kaufmann doch derzeit beziehe ich ALG 2 (durch eine Krankheit verlor ich meine Arbeit, ist aber eine andere Geschichte).
Wie so oft wurde ich zu meinem Sachbearbeiter in die ARGE geordert und es wurde (schon im vorfeld) eine Maßnahme für mich festgelegt. Worum es genau in dieser Maßnahme ging konnte mir der Sachbearbeiter nicht nennen denn "es sei etwas neues". Ich stellte mich darauf hin beim Maßnahmeträger vor und sollte den Vertrag unterschreiben was ich aber ablehnte. Es wurde im Vertrag nicht viel erwähnt ausser es handelt sich um eine Qualifizierungs- bzw. Fortbilungsmaßnahme in Vollzeit, wie dieses Ziel oder die Forbildung nun aussieht wurde mir nicht ersichtlich.
Das waren mir aber zu wenig Informationen und habe den Maßnahmeträger darum gebeten das ganze mehr zu präzisieren dieser lehnte es aber Strikt ab! Ich unterschrieb nicht und kontaktierte darauf widerum meinem SB und schilderte die Sache.
Jetzt kommt der Haken bei der Sache, mein SB will nun das ich diesen Vertrag so unterschreiben wie er ist! Darauf hin sagt ich das ich den Vertrag so nicht unterschreiben werde und es sei mein Recht. Ich werde auch an der Maßnahme teilnehmen aber ohne unterschriebenen Vertrag!
Doch mein SB meinte "wenn Sie nicht unterschreiben brauchen Sie auch nicht teilnehmen". Gesagt getan... in einem Anhörungsbescheid habe ich die ganze Sache geschildert und habe nun nach 2 Monaten einen Sanktionsbescheid im Postkasten mit der begrundung der ARGE: "es sei kein wichtiger Grund!"!
Also kann ich in einem Rechtstaat mich nicht mehr auf geltende Gesetzt verlassen? Werden die mir untersagt? Was ist mit Vertragsfreiheit?
Das sind doch schon richtige Mafia-Manieren.. unter androhung einer Sanktion -die ich nun habe- soll ich einen Vertrag unterschreiben?
Mir kommen vor Wut und vor Enttäuschung bald wirklich die Tränen.. was würdet ihr machen, RA?