Moin!
Das 'U-' soll wohl für Unterrichtsstunden stehen (also 45 min).
Dann müßte es vor dem Std stehen, nicht vor der Zahl.
Mag alles sein. Aber ob der erkennende Richter ein Prinzipienreiter ist (und sagt der Kläger/Antragsteller musste den Vertrag in der Form nicht annehmen) oder ob der ganz anders entscheidet, darüber kann man nur spekulieren - ich lese da schon heraus das es darum geht dem Erwerbslosen in der Verfassung von Bewerbungen zu schulen, ihn dabei unterstützen und ihn zu kontrollieren. Das nennt sich "Aktivierung".
Die "Aktivierung" könnte allerdings eine unangemessene Maßnahme sein, wenn der Erwerbslosen kein Langzeitarbeitsloser ist. Er kann ja zuvor als Freiberufler tätig gewesen sein und deshalb keinen Anspruch auf ALG I haben, sondern nur den auf ALG II. Hier hilft gegebenenfalls eine eindeutige Darlegung der Position warum eine "Aktivierung" unangemessen und nicht notwendig ist - z.B. dadurch, dass man dem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Arge ÜBERZEUGEND klar macht, dass man sich bereits angemessen um sein berufliches Fortkommen kümmert.
Hilfreich ist der Nachweis, dass man sich um Arbeit bemüht und qualifiziert bewirbt. Also die Vorlage von Bewerbungen. Sehr hilfreich sind da immer Anträge die (Reise-)Kosten für Vorstellungsgespräche zu übernehmen, was natürlich nur geht wenn man Einladungen vorlegen kann. Am hilfreichsten ist es freilich einen Job zu bekommen. Dann braucht man die Bürokraten nicht mehr...
Sich aber hinstellen und behaupten, dass man sich von ungewaschenen, unrasierten und unhöflichen Mitarbeitern einer unbekannten Firma nicht darin unterrichten lassen muss wie man uninteressante Bewerbungen schreibt weil man gemäß einem nicht vorgelegtem Testat der Uniklinik in Sonstwo einen IQ von 145 habe ist besonders dann nicht hilfreich wenn man keine eigenen Bewerbungen vorlegt. Dann kann man noch dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin der ARGE vorhalten das diese doch nur von der POST verliehene Beamte und viel dümmer als man selbst sei und schon kann man sich GANZ SICHER sein, dass diese GENAU die Vorschriften, welche zu einer Disziplinierung des "Kunden" dienlich sein sollen, sehr gut kennen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix