spuky: OT: geltendes Recht nicht für ALG II - Empfänger?

Hallo liebe Community,

ich weiß das passt nun hier nicht ganz rein aber ich möchte mal wissen was euch dazu einfällt.

Ich bin anfang 30 und bin gelernter Webdesigner/Screendesigner und Kaufmann doch derzeit beziehe ich ALG 2 (durch eine Krankheit verlor ich meine Arbeit, ist aber eine andere Geschichte).

Wie so oft wurde ich zu meinem Sachbearbeiter in die ARGE geordert und es wurde (schon im vorfeld) eine Maßnahme für mich festgelegt. Worum es genau in dieser Maßnahme ging konnte mir der Sachbearbeiter nicht nennen denn "es sei etwas neues". Ich stellte mich darauf hin beim Maßnahmeträger vor und sollte den Vertrag unterschreiben was ich aber ablehnte. Es wurde im Vertrag nicht viel erwähnt ausser es handelt sich um eine Qualifizierungs- bzw. Fortbilungsmaßnahme in Vollzeit, wie dieses Ziel oder die Forbildung nun aussieht wurde mir nicht ersichtlich.

Das waren mir aber zu wenig Informationen und habe den Maßnahmeträger darum gebeten das ganze mehr zu präzisieren dieser lehnte es aber Strikt ab! Ich unterschrieb nicht und kontaktierte darauf widerum meinem SB und schilderte die Sache.

Jetzt kommt der Haken bei der Sache, mein SB will nun das ich diesen Vertrag so unterschreiben wie er ist! Darauf hin sagt ich das ich den Vertrag so nicht unterschreiben werde und es sei mein Recht. Ich werde auch an der Maßnahme teilnehmen aber ohne unterschriebenen Vertrag!
Doch mein SB meinte "wenn Sie nicht unterschreiben brauchen Sie auch nicht teilnehmen". Gesagt getan... in einem Anhörungsbescheid habe ich die ganze Sache geschildert und habe nun nach 2 Monaten einen Sanktionsbescheid im Postkasten mit der begrundung der ARGE: "es sei kein wichtiger Grund!"!

Also kann ich in einem Rechtstaat mich nicht mehr auf geltende Gesetzt verlassen? Werden die mir untersagt? Was ist mit Vertragsfreiheit?
Das sind doch schon richtige Mafia-Manieren.. unter androhung einer Sanktion -die ich nun habe- soll ich einen Vertrag unterschreiben?

Mir kommen vor Wut und vor Enttäuschung bald wirklich die Tränen.. was würdet ihr machen, RA?

  1. Hallo

    Mir kommen vor Wut und vor Enttäuschung bald wirklich die Tränen.. was würdet ihr machen, RA?

    Nimm dir einen Anwalt. Du hast vor Staatsprinzipien einzuklagen, was wohl das unsicherste rechtliche Thema überhaupt ist. Hier solltest du dich wirklich fachlich beraten lassen und es würde mich nicht wundern wenn sogar Anwälte nur Schätzungen abgeben können, wie eine potentielles Gerichtsverfahren ausgehen würde.

    Viel Glück
    splinter

    1. Hallo,

      ich bedanke mich für die Antworten!
      Ich habe mal das Dokument hier hochgeladen damit jeder sich mal ein Bild machen kann.

      Vertrag

      Wie man sehen kann steht in § 1 das es sich um eine Fortbildung handelt und mir in dieser Maßnahme qualifizierende Kenntisse nahe gebracht werden sollen.

      Ich wollte einfach nur Wissen wie, also das ganze eher präzisiert haben anstatt dieses Pauchale gedöns. Und was bedeutet "intensive Betreuung"?.

      Klar, darauf hin wurde alles schön geredet doch als ich das nun auch gerne so in dem Vertrag haben wollte wurde es Strikt abgelehnt.

      Da ich schon sehr schlechtes von Bildungsträger gehört und auch selbst erlebt habe bin ich halt eine Nummer vorsichtiger geworden. Hatte schonmal dem gequatsche Vertraut und und einen solchen Vertrag unterschrieben.. als es dann aber mal darauf ankam und ich in anspruch nehmen wollte was "mündlich" versprochen wurde ging nichts mehr.. davon stand ja nix im Vertrag durfte ich mir dann anhören

      1. Hi,

        Vertrag

        Du hast mind. 2 Stellen übersehen beim Unkenntlichmachen der Agentur.

        Wie soll das eigentlich gehen, daß zwischen 8 Uhr und 15:45 Uhr 8 Stunden Unterricht stattfinden sollen? Selbst wenn keinerlei Pause gemacht wird, sind das erst 7,75 Stunden ...

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        O o ostern ...
        Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
        1. Hallo,

          Wie soll das eigentlich gehen, daß zwischen 8 Uhr und 15:45 Uhr 8 Stunden Unterricht stattfinden sollen? Selbst wenn keinerlei Pause gemacht wird, sind das erst 7,75 Stunden ...

          Pipelining - zwei Unterrichtseinheiten überlappen sich. Die eine geht von 8 bis 12 Uhr, die andere von 11.45 bis 15.45 Uhr. Und von 11.30 bis 12.30 Uhr ist parallel dazu noch Mittagspause. :-)

          Ciao,
           Martin

          --
          Wer es in einem Unternehmen zu etwas bringen will, muss so tun, als hätte er es schon zu etwas gebracht.
          Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
          1. Hallo

            Wie soll das eigentlich gehen, daß zwischen 8 Uhr und 15:45 Uhr 8 Stunden Unterricht stattfinden sollen? Selbst wenn keinerlei Pause gemacht wird, sind das erst 7,75 Stunden ...

            Pipelining - zwei Unterrichtseinheiten überlappen sich. Die eine geht von 8 bis 12 Uhr, die andere von 11.45 bis 15.45 Uhr. Und von 11.30 bis 12.30 Uhr ist parallel dazu noch Mittagspause. :-)

            Multitasking in Reinkultur. Heißt es nicht allenthalben, Menschen – insbesondere Männer – wären dazu nicht in der Lage?

            Tschö, Auge

            --
            Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
            Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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            Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
        2. Hello,

          Vertrag

          Du hast mind. 2 Stellen übersehen beim Unkenntlichmachen der Agentur.

          Wie soll das eigentlich gehen, daß zwischen 8 Uhr und 15:45 Uhr 8 Stunden Unterricht stattfinden sollen? Selbst wenn keinerlei Pause gemacht wird, sind das erst 7,75 Stunden ...

          Und keinerlei Pausen wären unzulässig. Damit ist der Vertrag dann sowieso nichtig. Wenn er durch die Agentur dazu gezwungen wird, ist das eine Amtspflichtverletzung eines Gewährsträgers. Sie sind dafür da, ihn zu betreuen und zu beraten.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
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          / \ Nur selber lernen macht schlau
          http://bergpost.annerschbarrich.de
        3. Om nah hoo pez nyeetz, MudGuard!

          Wie soll das eigentlich gehen, daß zwischen 8 Uhr und 15:45 Uhr 8 Stunden Unterricht stattfinden sollen? Selbst wenn keinerlei Pause gemacht wird, sind das erst 7,75 Stunden ...

          Das 'U-' soll wohl für Unterrichtsstunden stehen (also 45 min).

          Matthias

          --
          1/z ist kein Blatt Papier.

          1. Hi,

            Das 'U-' soll wohl für Unterrichtsstunden stehen (also 45 min).

            Dann müßte es vor dem Std stehen, nicht vor der Zahl.

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            O o ostern ...
            Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
            1. Moin!

              Das 'U-' soll wohl für Unterrichtsstunden stehen (also 45 min).

              Dann müßte es vor dem Std stehen, nicht vor der Zahl.

              Mag alles sein. Aber ob der erkennende Richter ein Prinzipienreiter ist (und sagt der Kläger/Antragsteller musste den Vertrag in der Form nicht annehmen) oder ob der ganz anders entscheidet, darüber kann man nur spekulieren - ich lese da schon heraus das es darum geht dem Erwerbslosen in der Verfassung von Bewerbungen zu schulen, ihn dabei unterstützen und ihn zu kontrollieren. Das nennt sich "Aktivierung".

              Die "Aktivierung" könnte allerdings eine unangemessene Maßnahme sein, wenn der Erwerbslosen kein Langzeitarbeitsloser ist. Er kann ja zuvor als Freiberufler tätig gewesen sein und deshalb keinen Anspruch auf ALG I haben, sondern nur den auf ALG II. Hier hilft gegebenenfalls eine eindeutige Darlegung der Position warum eine "Aktivierung" unangemessen und nicht notwendig ist - z.B. dadurch, dass man dem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Arge ÜBERZEUGEND klar macht, dass man sich bereits angemessen um sein berufliches Fortkommen kümmert.

              Hilfreich ist der Nachweis, dass man sich um Arbeit bemüht und qualifiziert bewirbt. Also die Vorlage von Bewerbungen. Sehr hilfreich sind da immer Anträge die (Reise-)Kosten für Vorstellungsgespräche zu übernehmen, was natürlich nur geht wenn man Einladungen vorlegen kann. Am hilfreichsten ist es freilich einen Job zu bekommen. Dann braucht man die Bürokraten nicht mehr...

              Sich aber hinstellen und behaupten, dass man sich von ungewaschenen, unrasierten und unhöflichen Mitarbeitern einer unbekannten Firma nicht darin unterrichten lassen muss wie man uninteressante Bewerbungen schreibt weil man gemäß einem nicht vorgelegtem Testat der Uniklinik in Sonstwo einen IQ von 145 habe ist besonders dann nicht hilfreich wenn man keine eigenen Bewerbungen vorlegt. Dann kann man noch dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin der ARGE vorhalten das diese doch nur von der POST verliehene Beamte und viel dümmer als man selbst sei und schon kann man sich GANZ SICHER sein, dass diese GENAU die Vorschriften, welche zu einer Disziplinierung des "Kunden" dienlich sein sollen, sehr gut kennen.

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              fastix

              1. Hello,

                Sich aber hinstellen und behaupten, dass man sich von ungewaschenen, unrasierten und unhöflichen Mitarbeitern einer unbekannten Firma nicht darin unterrichten lassen muss wie man uninteressante Bewerbungen schreibt weil man gemäß einem nicht vorgelegtem Testat der Uniklinik in Sonstwo einen IQ von 145 habe ist besonders dann nicht hilfreich wenn man keine eigenen Bewerbungen vorlegt. Dann kann man noch dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin der ARGE vorhalten das diese doch nur von der POST verliehene Beamte und viel dümmer als man selbst sei und schon kann man sich GANZ SICHER sein, dass diese GENAU die Vorschriften, welche zu einer Disziplinierung des "Kunden" dienlich sein sollen, sehr gut kennen.

                Das mit der POST scheint ja leider zu stimmen. Wir haben hier auch so ein Genie.

                Das Problem ist, wenn man anfängt zu schießen, muss man auch treffen. Sonst schießt das Arschloch zurück. Und der hat leider mehr Munition.

                Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                Tom vom Berg

                --
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                1. Moin!

                  Das mit der POST scheint ja leider zu stimmen.

                  Tja. Die Sache ist eigentlich in breiten Verkehrskreisen bekannt. (Jaja. Da steckt schon wieder ein hinterfotziger Witz drin.)

                  MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                  fastix

                2. Hallo,

                  Das Problem ist, wenn man anfängt zu schießen, muss man auch treffen. Sonst schießt das Arschloch zurück. Und der hat leider mehr Munition.

                  genau das macht mir auch Angst. Soll ich nun wehren und auf mein Recht beharren oder einknicken, die Sanktion schlucken und Unterschreiben?

                  1. Moin!

                    genau das macht mir auch Angst. Soll ich nun wehren und auf mein Recht beharren oder einknicken, die Sanktion schlucken und Unterschreiben?

                    Ich dachte, ich hätte Dir die von mir gesehenen Risiken einer Klage auseinandergesetzt. Was Du sollst und was das beste wäre: "Try to find a job now."

                    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                    fastix

        4. Hi!

          Wie soll das eigentlich gehen, daß zwischen 8 Uhr und 15:45 Uhr 8 Stunden Unterricht stattfinden sollen? Selbst wenn keinerlei Pause gemacht wird, sind das erst 7,75 Stunden ...

          Eine Stunde Unterricht entspricht 45 Minuten.

          off:PP

          --
          "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
      2. Moin!

        Wie man sehen kann steht in § 1 das es sich um eine Fortbildung handelt und mir in dieser Maßnahme qualifizierende Kenntisse nahe gebracht werden sollen.

        In der Maßnahme bekommst Du Firmen genannt, musst Dich bei denen bewerben und die Bewerbungen werden vorher kontrolliert. Das ist, was ich nicht als einziger unter "Vermittlung mit intensiver Betreuung" verstehe. Die Ausbildungsmaßnahme dient also dazu, Dich "mit der stärksten rechtlich noch zulässigen Brechstange" in irgendeine Arbeit zu bringen und wird bei Leuten angewendet bei denen sich die Agentur fragt warum die eigentlich noch keinen Job haben. Sie seien schließlich eine "Agentur für Arbeit" und nicht eine für "(zugegeben) schlecht bezahlten Langzeiturlaub".

        Ab Hartz IV hast Du auch kaum eine Chance eine Arbeitsmöglichkeit als unzumutbar zurück zu weisen. Hinsichtlich der Tatsache, dass die Arbeitszeit von 08:00 nur bis 15:45 dauert und so zu DEINEM VORTEIL keine 40-Wochenstunden zusammenkommen könnte ein Richter auf die Idee kommen Dich zu fragen wieso Du das eigentlich monierst und auch gleich die Antwort liefern: "Offensichtlich arbeitsunwillig."

        Mit den bereits bekannten Rechtsfolgen.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix

        1. Hi,

          du hast hoffentlich gelesen, dass ich bereit war die Maßnahme anzutreten es mir aber verboten wurde! Mir sind die Leistungen/Forderungen/Qualifizierung nicht offensichtlich bekannt gegeben worden, dass war der Grund für mich nicht zu unterschreiben da schlechte Erfahrung beim MT

      3. Hi!

        Vertrag

        So einen Unfug habe ich ja noch nie gelesen - das Ding fliegt hoffentlich bald auf!

        off:PP

        --
        "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
  2. Mir kommen vor Wut und vor Enttäuschung bald wirklich die Tränen.. was würdet ihr machen, RA?

    Ruhig Blut, sach ich mal.

    Jau, solche Stories kenne ich auch.
    Also erstmal gibt es ein recht gutes ALG2-Forum im Netz, such danach mal.

    Und danach zu einem spezialisierten ALG2-Anwalt.

    Meine ALG2-Lachbearbeiterin meinte auch mal, mir etwas von mir nicht unterschriebenes (wie hieß das noch? Eingliederungsvereinbarung oder so.) per Verwaltungsakt auferlegen zu müssen. Inhaltlich wars eh ne Zumutung, aber soweit brauchte meine Anwältin gar nicht. Es waren zuvor schon gefühlte 20 Formfehler seitens der Arge eingebaut.

    Arge gab daraufhin kleinbei. Schade nur, dass die keins auf den Deckel kriegt dafür!

    Kai

  3. Grüße,

    Mir kommen vor Wut und vor Enttäuschung bald wirklich die Tränen.. was würdet ihr machen, RA?

    hol dir von deiner peinerarbeiterin einen verfahrenskostenhilfsbescheid (oder so ähnlich) und klage gegen die ARGE, die sinds gewonhtn vor gericht zerfetzt zu werden.
    was ich eher traurig finde ist die horrende inkompetenz der sachbearbeiter, aber das ist ein anderes thema für sich.
    wobei es auch grund für deine lage sein könnte. ah ja - entwendung und zweckentfremdung der staatlichen gelder ist auch üblich. schau mal in die richtung - ob da was stinkt.
    MFG
    bleicher

    --
    __________________________-

    FirefoxMyth
  4. Moin!

    Also kann ich in einem Rechtstaat mich nicht mehr auf geltende Gesetzt verlassen? Werden die mir untersagt? Was ist mit Vertragsfreiheit?

    Ich weise darauf hin das man es auch so sehen kann: "Du willst was von den sozialen Kassen. Die sagen aber: das geben wir nur wenn Du an unseren tollen und teuren, Deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessernden Maßnahmen teilnimmst."

    Ob, wie und das Deine Rechte durch die Fortbildungsmaßnahme beeinträchtigt sind ergibt für mich aus Deinen Schilderungen nicht und ich dürfte den Einzelfall nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht prüfen. Falls stimmen sollte was Du schilderst, nämlich das das Ziel der Fortbildung nicht im Vertrag genannt wird und auch sonst nicht bekannt ist, dann ist die Sache natürlich fragwürdig, denn meiner bescheidenen Meinung nach ist das Ausbildungsziel zu benennen und eine bloße Beschäftigungstherapie darf nicht stattfinden - gerade auch weil Dich eine solche an der Aufnahme einer Tätigkeit hindern könnte. Einen Beratungsschein und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe bekommst Du nicht nur bei der ARGE sondern auch bei der Rechtsantragsstelle des Gerichtes. An Deiner Stelle würde ich in der in Anspruch zu nehmenden Rechtsberatung hinsichtlich der Fortzahlung auch das Thema "einstweilige Verfügung" ansprechen.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

  5. Hello,

    such Dir einen Bekannten, der die Sanktionszeit mit einem Kredit überbrückt, aber nicht mehr als 20% Zinsen akzeptiern!

    Teile das der ARGE vorher schriftlich mit und setze eine Frist. Und erstatte Anzeige wegen des Verdachtes auf Menschenhandel. Und zeieh einen Anwalt hinzu, aber nicht irgendeinen.

    Solange sie dir nicht schlüssig dargelegt haben, dass diese "Maßnahme" nach SGB für die Förderung Deiner Person geeignet ist, besteht der Verdacht auf Amtsmissbrauch...

    In Sachsen-Anhalt wurden derartige Mitarbeiter kürzlich verhaftet, weil sie durch "Maßnahmen" Gelder in ihre eigenen Taschen umgeleitet haben. Das ist in anderen Bundesländern auch denkbar, vermutlich sogar bundesweite Masche.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
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    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Grüße,

      Solange sie dir nicht schlüssig dargelegt haben, dass diese "Maßnahme" nach SGB für die Förderung Deiner Person geeignet ist, besteht der Verdacht auf Amtsmissbrauch...

      wie genau man an den leibeigenen amtsmissbrauch durchführt musst du mir noch erklären!
      MFG
      bleicher

      --
      __________________________-

      FirefoxMyth
    2. In Sachsen-Anhalt wurden derartige Mitarbeiter kürzlich verhaftet, weil sie durch "Maßnahmen" Gelder in ihre eigenen Taschen umgeleitet haben.

      Moin,

      hast Du dafür mal nen Link??

      Gruß, Torro

      1. Hello,

        In Sachsen-Anhalt wurden derartige Mitarbeiter kürzlich verhaftet, weil sie durch "Maßnahmen" Gelder in ihre eigenen Taschen umgeleitet haben.

        hast Du dafür mal nen Link??

        Nee, habe auch schon gesucht. Ist aber zeimlich oft über Radio-SAW gelaufen gestern oder vorgestern. Der Eine von denen hat nur selber gekündigt, weil e wohl hofft, damit aus der Schusslinie zu sein.

        Das gemeine an der Sache ost, dass sie den vor zwei Jahren schon mal erwischt hatten und die Sache ist dann angeblich "an höherer Stelle" abgeblockt worden. Das würde 1a zu meinen Erfahrungen passen, dass die Staatsanwaltschaften auch korrupt sind...

        Und mir kam dann sofort die ganze vetgiftete Suppe von 2002 wieder hoch... :-((

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
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  6. Hallo,
    warum gehst du der Sache nicht einfach aus dem Weg und suchst dir ne Arbeitsstelle. Oder steht dir deine vormalige Krankheit dazu noch im Wege? Oder andere Dinge?

    Arbeitsverhaeltnis = keine ARGE = keine sinnfreien Massnahmen = kein Trouble

    Ich hatte nie laenger als 1 Monat Ueberbruckung durch das Arbeitsamt und das war gut so. Ich brauchte diese Pfeiffen auch nie um einen Job zu finden und anzunehmen.

    Suche nach "job webdesigner" brachte mich hier hin: Jobs.de - Webdesigner

    Mehr als 500 Vollzeitpositionen. Da wird doch wohl was passendes dabei sein?

    Ciao, Frank