Frank (no reg): OT: geltendes Recht nicht für ALG II - Empfänger?

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Hallo,
warum gehst du der Sache nicht einfach aus dem Weg und suchst dir ne Arbeitsstelle. Oder steht dir deine vormalige Krankheit dazu noch im Wege? Oder andere Dinge?

Arbeitsverhaeltnis = keine ARGE = keine sinnfreien Massnahmen = kein Trouble

Ich hatte nie laenger als 1 Monat Ueberbruckung durch das Arbeitsamt und das war gut so. Ich brauchte diese Pfeiffen auch nie um einen Job zu finden und anzunehmen.

Suche nach "job webdesigner" brachte mich hier hin: Jobs.de - Webdesigner

Mehr als 500 Vollzeitpositionen. Da wird doch wohl was passendes dabei sein?

Ciao, Frank