Grüße,
Solange sie dir nicht schlüssig dargelegt haben, dass diese "Maßnahme" nach SGB für die Förderung Deiner Person geeignet ist, besteht der Verdacht auf Amtsmissbrauch...
wie genau man an den leibeigenen amtsmissbrauch durchführt musst du mir noch erklären!
MFG
bleicher