fastix®: OT: geltendes Recht nicht für ALG II - Empfänger?

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Moin!

Also kann ich in einem Rechtstaat mich nicht mehr auf geltende Gesetzt verlassen? Werden die mir untersagt? Was ist mit Vertragsfreiheit?

Ich weise darauf hin das man es auch so sehen kann: "Du willst was von den sozialen Kassen. Die sagen aber: das geben wir nur wenn Du an unseren tollen und teuren, Deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessernden Maßnahmen teilnimmst."

Ob, wie und das Deine Rechte durch die Fortbildungsmaßnahme beeinträchtigt sind ergibt für mich aus Deinen Schilderungen nicht und ich dürfte den Einzelfall nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht prüfen. Falls stimmen sollte was Du schilderst, nämlich das das Ziel der Fortbildung nicht im Vertrag genannt wird und auch sonst nicht bekannt ist, dann ist die Sache natürlich fragwürdig, denn meiner bescheidenen Meinung nach ist das Ausbildungsziel zu benennen und eine bloße Beschäftigungstherapie darf nicht stattfinden - gerade auch weil Dich eine solche an der Aufnahme einer Tätigkeit hindern könnte. Einen Beratungsschein und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe bekommst Du nicht nur bei der ARGE sondern auch bei der Rechtsantragsstelle des Gerichtes. An Deiner Stelle würde ich in der in Anspruch zu nehmenden Rechtsberatung hinsichtlich der Fortzahlung auch das Thema "einstweilige Verfügung" ansprechen.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix