Kai: OT: geltendes Recht nicht für ALG II - Empfänger?

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Mir kommen vor Wut und vor Enttäuschung bald wirklich die Tränen.. was würdet ihr machen, RA?

Ruhig Blut, sach ich mal.

Jau, solche Stories kenne ich auch.
Also erstmal gibt es ein recht gutes ALG2-Forum im Netz, such danach mal.

Und danach zu einem spezialisierten ALG2-Anwalt.

Meine ALG2-Lachbearbeiterin meinte auch mal, mir etwas von mir nicht unterschriebenes (wie hieß das noch? Eingliederungsvereinbarung oder so.) per Verwaltungsakt auferlegen zu müssen. Inhaltlich wars eh ne Zumutung, aber soweit brauchte meine Anwältin gar nicht. Es waren zuvor schon gefühlte 20 Formfehler seitens der Arge eingebaut.

Arge gab daraufhin kleinbei. Schade nur, dass die keins auf den Deckel kriegt dafür!

Kai