Sven Rautenberg: OT: Autokauf

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Moin!

ich habe in einer AGB mal den Satz gelesen:

"Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland".

Inwiefern das einer juristischen Prüfung standhält, weiss ich nicht. Mit solchen Sätzen könnte man ja die Zahlung der Mehrwertsteuer verhindern, wenn man ein geeignetes Land einsetzt ;-)

Könnte man nicht, denn der Zoll hätte gern Einfuhrumsatzsteuer.

Und genau das ist auch dabei zu beachten, wenn man im Ausland ein Auto kauft und dann importiert: Das wird durch Steuern teurer, als wenn man im Inland agiert.

Und da man das Auto zwar selbst über die Grenze fahren könnte (anstatt es mit einem Transportanhänger zu bewegen), aber spätestens bei der Zulassungsstelle die Frage geklärt wird, woher das Auto denn kommt, sollte man sich auch nicht der Illusion hingeben, dass man um diese Steuern und/oder Verzollung herumkommt.

- Sven Rautenberg