misterunknown: OT: Autokauf

Moin,
ich habe ein extrem gutes Angebot von einem Engländer, der in Deutschland 3 Jahre gearbeitet hat und jetzt sein Auto verkaufen will. Allerdings ist das Auto schon mit ihm zurück in England und er möchte es - völlig verständlich - natürlich nicht bis ganz zurück nach Deutschland schaffen.

Meine Frage ist: Wenn ich das Auto in Frankreich oder England privat kaufe, unterliege ich dann dem Recht des jeweiligen Landes?

Grüße Marco

  1. ich habe in einer AGB mal den Satz gelesen:

    "Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland".

    Inwiefern das einer juristischen Prüfung standhält, weiss ich nicht. Mit solchen Sätzen könnte man ja die Zahlung der Mehrwertsteuer verhindern, wenn man ein geeignetes Land einsetzt ;-)

    MUrmelin

    1. Moin!

      ich habe in einer AGB mal den Satz gelesen:

      "Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland".

      Inwiefern das einer juristischen Prüfung standhält, weiss ich nicht. Mit solchen Sätzen könnte man ja die Zahlung der Mehrwertsteuer verhindern, wenn man ein geeignetes Land einsetzt ;-)

      Könnte man nicht, denn der Zoll hätte gern Einfuhrumsatzsteuer.

      Und genau das ist auch dabei zu beachten, wenn man im Ausland ein Auto kauft und dann importiert: Das wird durch Steuern teurer, als wenn man im Inland agiert.

      Und da man das Auto zwar selbst über die Grenze fahren könnte (anstatt es mit einem Transportanhänger zu bewegen), aber spätestens bei der Zulassungsstelle die Frage geklärt wird, woher das Auto denn kommt, sollte man sich auch nicht der Illusion hingeben, dass man um diese Steuern und/oder Verzollung herumkommt.

      - Sven Rautenberg

      1. Hallo,

        Mit solchen Sätzen könnte man ja die Zahlung der Mehrwertsteuer verhindern, wenn man ein geeignetes Land einsetzt ;-)
        Könnte man nicht, denn der Zoll hätte gern Einfuhrumsatzsteuer.
        Und genau das ist auch dabei zu beachten, wenn man im Ausland ein Auto kauft und dann importiert: Das wird durch Steuern teurer, als wenn man im Inland agiert.

        kommt drauf an - wenn man einen teuren Gegenstand im Ausland kauft mit der Absicht, ihn aus eben diesem Land auszuführen, spart man sich unter Umständen die dortige Mehrwertsteuer (oder was dem entspräche). Bei der Einfuhr nach DE ist dann die deutsche Märchensteuer fällig.
        Ist der Mehrwertsteuersatz im Ausland höher als in DE, spart man dadurch ein wenig. Gut, das wird durch die Überführungskosten eventuell wieder aufgezehrt.

        Aber genau diese Mehrwertsteuer-Geschichte ist ja *ein* Beitrag, der die Reimport-Geschäfte bei Autos so lukrativ macht (der andere ist, dass die Kaufkraft im Ausland oft niedriger ist als bei uns, so dass der Kaufpreis des Fahrzeugs dort sowieso schon niedriger ist).

        Und da man das Auto zwar selbst über die Grenze fahren könnte (anstatt es mit einem Transportanhänger zu bewegen), aber spätestens bei der Zulassungsstelle die Frage geklärt wird, woher das Auto denn kommt, sollte man sich auch nicht der Illusion hingeben, dass man um diese Steuern und/oder Verzollung herumkommt.

        Allerdings, spätestens da fällt's auf.

        Ciao,
         Martin

        --
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      2. Und genau das ist auch dabei zu beachten, wenn man im Ausland ein Auto kauft und dann importiert: Das wird durch Steuern teurer, als wenn man im Inland agiert.

        Nachdem es hier um Frankreich und England geht, dürfte das aber völlig wurscht sein. Innerhalb der EU gibt es keinen Zoll o.ä.