ChrisB: , Urheber-; abgeleitetes Werk

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Hi,

Ein scrsenshot ist niemals ein Werk, er bildet höchstens ein Werk ab. Insofern ist es irrelevant, ob Du den screenshot selbst machst.

Wie ist es mit auf dem Screenshot abgebildeten Figuren oder Gegenständen? Können diese noch rechtlich relevant sein, vielleicht als Geschmacksmuster (weiß nicht, ob das zutrifft) oder als Marke?

Die Hauptfrage bliebe für mich, ob man den Screenshot als bildliche Entsprechung dessen, was das Zitat beim Text ist, betrachten kann.
Das kommt wohl auch darauf an, was man mit dem Screenshot anschließend macht, bzw. wie man ihn präsentiert. „Dieser Screenshot zeigt […]“ wäre für mein laienhaftes(!) Rechtsverständnis die Analogie zur Quellenangabe beim Textzitat.

MfG ChrisB

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RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?