Hello,
"Auf der Reeperbahn nachts um halb eins" ... trallalalala
Das müsste er dann aber selber einspielen, damit es keine Urheberrechtsprobleme gibt.
Dumme Idee von mir. Hans Albers hat das erst 1943 gesungen. Es gelten die Rechte der Urheberrechtsgemeinschaft von Textschreiber, Komponist und Interpret(en), wenn diese nicht fest angestellt waren bei einem Produzenten. Je nachdem, wer von denen am längsten gelebt hat, erzeugt die 70jährige Sperrfrist.
Das Stück wird also frühestens Ende 2030 "Volksgut", da der Interpret Hans Albers am 24. Juli 1960 gestorben ist.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg